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D. Disciplin.
Ausartungen des jugendlichen Geiſtes bei zahlreicherem Zuſammenſein, wie dieſes in Lehr⸗ und Erziehungsanſtalten der Fall iſt, wird es immer geben und fanden ſich auch hier; aber weder iſt die Zahl der vermerkten Einzelfälle ſo groß, noch die Beſchaffenheit der beurtheilten und gerügten Jugendpergehen ſo gravirend, daß daraus ein nachtheiliger Schluß auf den ſittlichen Geiſt der Anſtalt gemacht werden koͤnnte. Dieſes unterliegt dem öffentlichen Urtheile, und wer immer mit dem Gymnaſium in näherer Beziehung ſteht, Lehrer, Eltern, Behörden und Mitbe⸗ wohner haben darüber eine auf Erfahrung beruhende, competente und unbefangene Stimme. Sie mag zum Nachweis dienen, daß keine Selbſttäuſchung obwaltet, wenn die Lehrer im Ganzen mit Geiſt, Haltung und Leiſtung der Gymnaſiaſten zufrieden ſind. Entgegengeſetzte Einzelanſichten können hier nicht für das Ganze entſcheiden, weil individuelle Verſchiedenheit der Behandlung und Beurtheilung nothwendig auch Erſcheinungen bedingt, die den Normalzuſtand einer Lehr⸗ und Erziehungsanſtalt nicht alteriren, weßhalb auch die Strafverzeichniſſe derſelben kein allgemein giltiger Maßſtab für die Beurtheilung ihrer ſittlichen Zuſtände ſind. Was aber immer auch hier von jugendlichen Verirrungen und Vergehen ſich zeigte, dem wurde entgegengetreten mit Ernſt und Strenge durch alle Mittel, welche die Natur der Anſtalt und das aus ihr fließende äußere Geſetz an die Hand geben. Rügen, Verwarnungen, Verweiſe unter 4 Augen und vor der Klaſſe, waren nebſt Strafarbeiten, Haus und Klaſſenarreſt, unter Mittheilung an die Eltern in allen erheblichen Fällen, die gebräuchlichen Strafen. Zu geſchärfter Arreſt⸗ oder Carcerſtrafe, zu deren wirklichen Verbüßung uns ſeit Jahren ein Straflocal fehlt, kam es nur ſelten und nur in ver⸗ einzelten Fällen, wornnter der erheblichſte im Tabakrauchen von jüngern Schülern beſtand. Körperliche Züchtigung, die bis zu gewiſſen Stufen der Schüler⸗Gliederung durch das Geſetz nicht aufgehoben iſt, wurde ſeit der Wiederbegründung des Gymnaſiums nicht mehr angewendet. An ihrer Stelle wirkte der ſtreng ſittlicſe Geiſt und das Beiſpiel der Lehrer, der Ernſt und ſittliche Charakter ihrer Führung und die unausgeſetzte Sorge für das religiöſe Moment, das zumal in den beiden Religionslehrern des Gymnaſiums ſo würdig vertreten iſt. Die Ueber⸗ wachung des äußeren Lebens der Gymnaſiaſten geſchah, wo ſie nothig erſchien, durch die Ordinarien und Fachlehrer in der im vorjährigen Jahresberichte näher bezeichneten Weiſe.
E. Phyſiſches Wohl.
Außer einem 14tägigen Urlaube, den der Director zur Erholung um Pfingſten in Anſpruch nehmen mußte, waren die Dienſtverſäumniſſe der Lehrer durch Erkrankung nur ſelten und einzeln. Auch unter den Schülern gab es nur einen bedeutenderen und längeren Krankheitsfall. Alles Uebrige beſtand auch hier in vorübergehenden, gefahrloſen Vorkommniſſen, wie ſie bei ungünſtigen Witterungsverhältniſſen und theilweiſe ungenügenden Lebenszuſtänden ſich allerwärts finden. Rechnet man noch die einzelnen Fälle ab, wo bei Schülern übergroße Aengſtlichkeit oder Arbeits⸗ ſcheu vielleicht mit einwirkten, ſo duͤrfen wir bis zur Abfaſſung dieſer Nachrichten, mit dem beiderſeitigen Geſundheitszuſtande unſeres Perſonales ſehr zufrieden ſein und hoffen, daß er uns bis zum Schluſſe des Semeſters werde erhalten bleiben.
II. Chronik des Gymnaſiums.
Eroͤffnet wurde das neue Schuljahr, zunächſt das Sommerſemeſter 1855, den 23. April 1855 durch die gewöhnliche Aufnahmeprüfung der neu aufzunehmenden Schüler. Gemeldet hatten ſich 4*


