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1 Wochenſtunde eingerichtet wurde, welchen die beiden letzten Lehrer neben ihrem vollen Wochenpenſum bereit⸗ und freiwillig übernahmen.
Der Unterricht im Hebräiſchen war, wie bisher, facultativ, oder der freien Betheiligung überlaſſen, die innere Verpflichtung dazu nicht angeſchlagen, die für Theologen und Philologen in den Forderungen des ſpäteren Kirchen⸗ und Staatsexamens lag, in welcher Beziehung dieſe Schüler aufmerkſam gemacht wurden. Er wurde in zwei Ab⸗ theilungen in je 2 Stunden wöchentlich, im Complexe der ordentlichen Schulſtunden, ertheilt, und war die untere Abtheilung von 13 Secundanern, die obere von 10 Primanern beſucht.
Den Unterricht im Engliſchen, ebenſo ertheilt, benußten in der oberſten Abtheilung 8 Schüler aus der II, III., IV. Klaſſe, in der untern Abtheilung 1 Tertianer und 3 Quartaner. Bei dieſem, wie bei dem hebräiſchen Sprachunterrichte verpflichtet die Anmeldung zur Theilnahme während eines ganzen Semeſters, und iſt ein Austritt vor dieſem Termine nur in außerordentlichen Fällen, mit der beurkundeten Genehmigung der Ordinarien und Eltern, ausnahmsweiſe geſtattet.*
Die Fortbildung im Zeichnen über die Klaſſe IV hinaus, bis wohin dieſer Unterricht öffentlich und unent⸗ geltlich iſt, war ermöglicht von Seiten des Fachlehrers durch wöchentliche Privatſtunden, die in dem Locale der Anſtalt gehalten und von dem Director, wie jede öffentliche Lection beaufſichtigt, in dieſem Winter von 14 Schülern von VI. bis II. benutzt wurden. Im Sommer war wegen Erkrankung und Abweſenheit des betreffenden Lehrers dieſer Privatunterricht ganz, und der öffentliche zum größten Theile ausgefallen, ohne daß irgend ein Erſatz vorläufig dafür gegeben werden konnte.—
Für die VII. oder unterſte Gymnaſialklaſſe waren unter Leitung des betreffenden Klaſſenlehrers wöchentlich 2 ſogenannte Arbeitsſtunden angeordnet, worin dieſe jungen Schüler zum Arbeitenkönnen angeleitet werden, und daneben ihre ſchriftlichen Penſa ganz oder doch zum größeren Theil fertigen ſollten, nach dem gewiß richtigen, im Lehrplan von 1846 Pag. 21 ausgeſprochenen Principe, daß dieſe Kinder zu Hauſe nicht ſelbſtſtändig arbeiten können⸗ und ihre Thätigkeit ſich vorzugsweiſe auf die Schulzeit und Schulräume beſchränken ſoll, ſoweit dies für Erreichung des Klaſſenzieles möglich iſt. Dieſe beiden Stunden wurden dem betreffenden Lehrer als öffentliche Stunden ange⸗ rechnet und nicht beſonders ertheilt. Nachhilfeſtunden für andere Klaſſen wurden in dieſem Jahre nicht für nöthig befunden, und kann ſie ein gewiſſenhafter Klaſſenunterricht auch immer mehr oder weniger entbehrlich machen.
Auch die außerordentliche Schreibſtunde für ſolche Schüler aus der V. bis I. Klaſſe, welche die erforderliche Fertigkeit in der Kalligraphie bisher nicht erlangen konnten oder wollten, wurde im Sommer zweimal, im Winter einmal in der Woche von dem Lehrer dieſes Faches gehalten und im Ganzen von 21 Schülern beſucht. Ein günſtiges Zeugniß des Fachlehrers über Eifer und Fortſchritt, und die Beſtätigung des Klaſſenordinarius nach dem Erfolge in den ſchriftlich gefertigten Klaſſenarbeiten konnte zu jeder Zeit von der weitern Theilnahme befreien; wie auch nachläſſige Schüler immer zugewieſen werden können, wenn ſie ſich nicht aus eigenem Jutereſſe freiwillig darau betheiligen.
Von ſonſtigem Privatunterricht bleibt nur der in Muſik, wozu vielfache und gute Gelegenheit hier geboten iſt, von einiger Erheblichkeit. Leider ſollte dieſer mehr benutzt werden, als bisher der Fall war, da neben der bildenden und veredelnden Kraft dieſes Unterrichtes ein Gut darin gewonnen wird, deſſen volle Bedeutung für das Leben nicht boch genug angeſchlagen zu werden pflegt.
Für ſämmtliche Theile des Privatunterrichtes iſt die ſchriftliche Einwilligung der Eltern oder deren Stellver⸗ treter erforderlich. Auf dieſe hin begutachtet der Klaſſenordinarius vom pädagogiſchen Standpunkte aus die Zulaſſung des Schülers, und der Director genehmigt ſie und ſorgt pflichtmäßig für deren Zweckerfüllung, ſo weit die eigen⸗ thümliche Natur dieſes Privatunterrichtes ſolches nothwendig oder zuläſſig macht.
C. Aeſthetiſche Bildung.
Die äſthetiſche Bildung der Gymnaſialjugend, ſo weit ſie nicht Ergebniß der Geſammtein⸗ wirkung aller Bildungs⸗ und Erziehungsmittel am Gymnaſium iſt, ſondern in der Wirkung und Pflege des Geſchmackes und Schönheitsſinnes durch beſondere Momente beſteht, iſt auch in dieſem Jahre der Gegenſtand pflichtmäßiger Beachtung und Sorge in allen Theilen des Schullebens geweſen. Das Nähere hierüber iſt in dem vorangehenden Programme der Anſtalt unter derſelben Rubrik ausfuhrlicher erwähnt worden. Selbſt eine kleine Ausſtellung von ſehenswerthen Ge⸗ mälden und Skizzen war von dem Zeichenlehrer Herrn Maler Diefenbach wieder im Schul⸗ locale veranſtaltet worden, die auch viele anderweitige Beſucher fand.


