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schichtswissenschaft; die Kulturerscheinungen sind das Product von politischen Ver- hältnissen und der Staat ist diejenige ethische Institution, in welcher jene erst ins Leben treten können, andererseits gehören Sitte und Recht, Literatur und Kunst, Religion und Wissenschaft als Erscheinungen der geistigen Bethätigung der Menschheit ebenso gut wie der Staat in das Gebiet der historischen Forschung. Wenn Lorenz für seine Beschränkung die Unmöglichkeit der gleichzeitigen Beherrschung all dieser Gebiete ins Feld führt, so würde dies ebenso gut von der Naturwissenschaft, ja von jeder einzelnen Disciplin derselben, zu sagen sein. An der Einheit der Geschichts- wissenschaft halten wir also fest, da die Objecte und Methoden der Forschung gleich- artige sind; eine Weltgeschichte soll die Entwicklung der Kulturwelt ¹)(im weitesten Sinne), zu welcher auch der Staat gehört, erforschen und darstellen.— Daher ist auch die Sprachwissenschaft ²), seitdem sie die sprachlichen Erscheinungen in ihrem causalen Zu- sammenhang und ihrer Entwicklung untersucht, eine historische Disciplin, so gut wie die Geschichte der Religion, der Kunst ³) etc.; ja auch die Philologie ⁴) ist, sofern die- selbe nicht nach alexandrinischer Auffassnng auf rein formalem Standpunkt stehen bleibt und sich mit Interpretation, Grammatik und Kritik identificirt, denen die soge- nannten Realien nur als Hilfswissenschaften gelegentlich dienen, eine geschichtliche Wissenschaft geworden. Nachdem F. A. Wolf den Plan entworfen, war Boeckh der erste, welcher die Philologie als eine historische Disciplin ausbaute und sie definirte als„die geschichtlich-wissenschaftliche Erkenntnis der gesammten Thätigkeit des ganzen Lebens und Wirkens eines bestimmten Volkes in einem verhältnismässig abgeschlossenen Zeitalter(antiquitatis universae cognitio historica et philosophica ⁰).
Im Altertum blieb die Geschichte, welche sich fast ganz auf Staaten- und Kriegs- geschichte beschränkte und das Zuständliche vernachlässigte, ein Glied der Philologie und Rhetorik; eine Theorie der Geschichtschreibung hat das Altertum nicht hervor- gebracht. Die Griechen haben nicht nur keine Universalgeschichte geschaffen— die ioropia des Ephoros und Diodoros können als solche nicht gelten— sondern auch eine grischische Nationalgeschichte ist erst das Erzeugnis neuerer Wissenschaft. Im Wissenschaftssystem eines Plato und Aristoteles findet die Geschichte keine Stelle; beiden ist Gegenstand der Wissenschaft(èrtochun oder μαινοοο in weiterem Sinne) nur das Allgemeine und Notwendige(tà 2αα ιl,0 o. Arist. Met. XII, 10), das Zu- fällige und Besondere, womit sich die Geschichte beschäftigt, kann nicht gewusst, sondern nur gemeint werden, gehört der 56, nicht der szar’iun 6). Dies hat seinen Grund darin, dass dem Altertum die beiden Begriffe, welche die Geschichte zu einer Wissenschaft machen, unbekannt waren, der Begriff der Entwicklung und der Menschheit als einer Einheit. Die Stoa hatte freilich den Gedanken des Weltbürgertums erfasst und es zuerst ausgesprochen, dass die Menschen, wenn auch nach Ort und Zeit getrennt, eine grosse Familie bilden, dass auch im Sklaven der Mensch zu achten sei, während Plato und Aristoteles noch in dem hellenischen
¹) vgl. Jodl: a. a. O., p. 111. Bernheim. Lehrbuch d. h. M., p. 38.
²) Sofern die Sprache eine physiologische Function ist, ist die Sprachwissenschaft ein Zweig der Physiologie; vgl. Steinthal: Abris der Sprachwissenschaft. Sievers. Grundzüge der Lautphysio- logie, 1876. Stricker. Studien über die Sprachvorstellungen, Wien 1880. ³) vgl. oben p. 6. Note 4.
4) Hier ist nur von der class. Philol. die Rede; bei der modernen Philologie ist aus praktischen Gründen jene Beschränkung auf Sprache und Literatur noch anerkannt. cf. Körting. Encyclop. und Methodol. der rom. Philol. 1886, I., p. 83 ff.
⁵5) Trotzdem bleibt die Auffassung der Sprache als eines gegebenen Ganzen speciell philologisch und so auch Grammatik, Textkritik und Interpretation, während die histor. Sprachwissenschaft sie als ein Glied der Menschensprache in ihrer Entwicklung betrachtet.
6) Plato Tim. 51, E. Philebus 23, C. ff. vgl. Creuzer: die histor. Kunst der Griechen. Lpg. 1803, p. 209 ff.


