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die Errichtung von Realſchulen für Schüler,„welche unlateiniſch bleiben“, d. h. nicht ſtudiren wollen; ſo der Dresdner Rector Schöttgen im Jahre 1742, fügt aber hoffnungslos hinzu: „Mein Vorſchlag iſt ſchon verworfen, ehe ich ihn ans Tageslicht gebracht.“ Ueberzeugt jedoch vom dringenden Bedürfniß weiſſagt er:„Aber was liegt daran, iſt er jetztund noch nicht reif, ſo wollen wir warten bis ſeine Zeit kommt.“ Ein Jahrhundert ſpäter zählte man in Preußen 42 Realſchulen bei 126 Gymnaſien.
Seitdem die mittelalterlichen Zunftſchranken aus den Fugen gingen und das Princip der Gewerbefreiheit nach und nach zum Durchbruch gelangte, in Folge deſſen die Concurrenz aus altgewohntem Schlendrian weckte, ſeitdem in Folge der großen Erfindungen des vorigen Jahr⸗ hunderts die Induſtrie rieſenhafte Dimenſionen annahm und den Handwerkerſtand zu verſchlingen drohte: mußte ein Nothſtand eintreten, nicht durch einen Krieg mit den Waffen, wie zu Zeiten des Comenius, ſondern durch den mit den Waffen des Kapitals und Credits, der Entdeckungen und Erfindungen, der freieren wirthſchaftlichen Geſetzgebungegegen die Handarbeit im Allgemeinen geführten Krieg, welchem der Einzelne nur dadurch begegnen kann, wenn er mit Feſtigkeit, ver⸗ mehrter Geſchäftstüchtigkeit und wirthſchaftlicher Intelligenz den Kampf aufnimmt, um ſeine Sklbſtſtändigkeit zu behaupten. Die Kinder der Gewerbsleute, resp. die Knaben, müſſen in Heigens für die praktiſchen Geſchäftsleute errichteten Schulen mit einer erweiterten Bildung zum Eintrittt ins geſchäftliche Berufsleben ausgerüſtet werden. Dazu dienen vorzugsweiſe die Real⸗ ſchulen; denn ſie wollen nicht zum techniſchen Staatsdienſte vorbereiten, wollen auch keine blos praktiſche Schulen zur unmittelbaren Einführung in mechaniſche und chemiſche Fabrikationszweige, oder blos gewerbliche Zeichenſchulen, oder Dreſſiranſtalten für neuere Sprachen ſein, ſondern allgemeine Bürgerbildung begründen und verbreiten. Die Realſchule iſt demnach keine Fachſchule für gewiſſe techniſche Kenntniſſe und praktiſche Fertigkeiten, ſondern Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ anſtalt für allgemeine Jugendbildung, mit Rückſicht auf die Bedürfniſſe unſeres ſocialen und geſchäftlichen Lebens. Sie erzieht für Humanität und Leben, nur an andern Objecten und auf ihrem eigenthümlichen Wege, wie das Bedürfniß des bürgerlichen Berufslebens es fordert. Die Realſchulen ſind Berufsſchulen für den Bürgerſtand; ihr Bildungsziel iſt ein von dem der Gymnaſien ſpecifiſch verſchiedenes, ſchon weil ihre Schüler durchſchnittlich unmittelbar ins Ge⸗ ſchäftsleben eintreten, während die Gymnaſialbildung auf der Univerſität zum Abſchluß kommt. Da der Geſchäftsmann aber auch Familienvater, Gemeinde⸗ und Staatsbürger iſt und in dieſen Verhältniſſen ſeine Lebensaufgabe zu erfüllen hat, ſo hat die Realſchule die Aufgabe, ſowohl allgemeine Bürger⸗, als auch Berufsbildung zu begründen. Es iſt dem Realſchulprincip eigen⸗ thümlich, beide Ziele in möglichſter Vereinigung ins Auge zu faſſen. Nach dem Princip non scholae sed vitae discendum est wird man indeſſen nicht Dinge lehren wollen, welche ge⸗ eigneter dem ſpäteren Berufsleben vorbehalten bleiben. Früher verfolgte man das„für's Leben“ Bilden bis zur Caricatur, die Lectionspläne wurden hier und dort nach der Muſterkarte der lokalen Gewerbe eingerichtet: ſo verengte man der Schule den Geſichtskreis und unterband ihr die Pulsadern; denn die Realſchule will weſentlich in die moderne Bildung einführen, wie ſie von der produktiven Kraft der Neuzeit getra gen und erweitert wird. Die Schule iſt einer⸗ ſeits die Dienerin, anderſeits die Herrin dieſer Bildung, wenn ſie ihre Aufgabe gründlich erfaßt und die Pulsſchläge des Lebens recht zu beurtheilen und zu beleben verſteht. Der verſtändige Vater ſucht ſeinem Sohne wohl das Beſte für's Leben anzubilden, was er erkannt und erſtrebt hat; aber er wird den Sohn auch vor den Klippen warnen, an welchen er ſelbſt im Leben dann


