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constructiven Zeichnens allein genügt nicht, man muss auch Fertigkeit und Gewandtheit in demselben besitzen, wie sie nur durch zahlreiche Uebungen und schulmässigen Unter- richt in einer Zeit erworben werden können, in welcher sich die Gefügigkeit und Bild- samkeit der Hand zur sicheren Führung der Hülfsmittel erziehen und gewöhnen lässt.— Demgemäss wird auf den Unterricht und auf die Uebungen im constructiven Zeichen im Realgymnasium besondere Sorgfalt verwendet und werden die Schüler darin so weit ge- bracht, dass sie dasselbe beim Beginn eines technischen Fachstudiums, pei welchem sie es von Anfang an anwenden müssen, vollständig absolvirt und nicht nöthig haben, sich erst während des letzteren die Fertigkeit darin zu erwerben.— Den Schluss des Unterrichts im constructiven Zeichnen bilden Uebungen im Maschinenzeichnen, ausgeführt nach Mo- dellen, welche das physikalische Cabinet liefert.
Das Freihandzeichnen, für manche Inqustrielle und höhere Techniker in gleichem Grade wichtig, ist es doch nicht durchgehends für alle in derselben Ausdehnung, namentlich nachdem, wie jetzt wohl überall, beim Situationszeichnen die früher übliche Schraffir- methode durch die Anlage von Schatten verdrängt worden ist, weshalb der Unterricht darin nur in Tertia des Realgymnasiums obligatorisch, in den beiden oberen Classen aber facultativ ertheilt wird.
Die Wichtigkeit des Unterrichts im constructiven Zeichnen wird auch in der Un- terrichts- und Prüfungsordnug für die Realschulen anerkannt(S. 62); er ist in Prima und Secunda, mitunter selbst in Tertia aufgenommen und wird auf Uebungen im Maschi- nenzeichnen ausgedehnt*). Der Normallehrplan setzt für den gesammten Zeichenunterricht in Prima 3 und in Secunda 2 Stunden an, was uns nicht ausreichend erscheint. Es wird dagegen in den Erläuterungen bemerkt,„dass eine Vermehrung der für den Zeichenunterricht als Minimum angesetzten Stundenzahl deshalb zulässig sei, weil die geistige Anstrengung der Schüler dahei geringer ist, als bei wissenschaftlichen Lehrobjecten“, und in der That haben von dieser Ermächtigung manche Realschulen Gebrauch gemacht. So finden wir z. B. in der zu Breslau**) in jeder Classe von Prima bis Quarta 4 Zeichenstunden, 2 für Freihandzeichnen und 2 für constructives Zeichnen, welches sich wahrscheinlich***) in Quarta, zum Theil auch wohl in Tertia über geometrisches Zeichnen erstreckt, ebenso in der hier- her zu rechnenden städtischen Gewerbeschule zu Berlin in Prima und Secunda neben 2 Stunden im Preihandzeichnen, 2 im constructiven Zeichen †). Hiernach lässt sich wohl erwarten, dass Einrichtung, Ziel und Stundenzahl des Zeichenunterrichtes am Realgymna- sium mit den Principien, welche für die Leitung des Realschulwesens in Preussen im All- gemeinen massgebend sind, als völlig conform werden betrachtet werden, namentlich die Stundenzahl nicht für zu gross erachtet werden wird, um so mehr, als zugleich die Uebungen im geometrischen Zeichnen, für welche hier nicht, wie bei den übrigen Realschulen in
*) So schliessen wir aus einigen uns vorliegenden Programmen: Programm der Realschulen zu Siegen 1861, Duisburg 1849, Elberfeld 1860, 62 und 64, Breslau, 1864. **) Programm von 1864. ***) Mit Sicherheit ist dies aus dem Programm nicht zu entnehmen. †) Wiese a. a. O., S. 29. 2*


