Aufsatz 
Über den Lehrplan des Realgymnasiums
Entstehung
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Lehranstalt für ein besonderes Fach gehorig vorbereitet einzutreten. Die Vorlage, welche sich ausserdem noch auf eine Erweiterung der Gelehrtenschulen erstreckte, wurde in beiden Kammern des Landtags sehr beifällig aufgenommen, und in Folge dessen am 22. Juni 1844 das Gesetz publicirt, dessen wichtigster, das Realgymnasium betreffender Paragraph also lautet: Das Realgymnasium(zu Wiesbaden) bezweckt eine allgemeine wissen- schaftliche Vorbildung derjenigen, welche sich einem technisch-practischen Berufe widmen und zu demselben unmittelbar übergehen oder ihre Studien auf einer Fachschule etc. fort- setzen wollen. Der Unterricht, welcher an demselben in 3 Classen ertheilt wird, umfasst: Religion, Mathematik und Naturwissenschaften(Physik, Chemie und Naturgeschichte) Geographie und Geschichte, neuere Sprachen(deutsch, französisch und englisch) die latei- nische Sprache, Zeichnen und Gesang. Zu Ostern 1845 trat die Schule ins Leben.

Anstalten dieser Art hatten damals noch keine Geschichte; es existirten ihrer so wenige, und diese erst so kurze Zeit, dass von Erfahrungen über ihre Leistungen, über ihren Lehrplan, und die Hülfsmittel, die sie bedürfen, Erfahrungen, welche man bei der Gattung der Gelehrtengymnasien seit Jahrhunderten gemacht hatte, keine Rede sein konnte. Nichts destoweniger wäre die Entwerfung eines Lehrplans für die Anstalt bei dem so sehr bestimmt ausgesprochenen Zwecke derselben ein Leichtes gewesen, zumal da es einerseits nicht mangelte an Sachverständigen für eine solche Arbeit, d. h. an Männern, welche mit allgemeiner pädagogischer Einsicht eine ausreichende, specielle Kenntniss des Verhältnisses der Aufgaben der Industrie zu den charakteristischen Unterrichtsgegenständen der Anstalt verbanden, und andererseits über den Bildungsgrad, welcher zum sofortigen Beginn von Fachstudien auf Bau-, Berg-, Forst- etc. Academien erforderlich ist, schon die Lectionspläne der letzteren einen ausreichenden Anhaltspunkt darboten. Nur hätte man sich dabei nicht zu ängstlich an die Formen anschliessen dürfen, welche sich bei den Gelehrtengymnasien als wirklich zweck- mässig und praktisch erwiesen haben, oder usuell geworden sind. Hier hätte eine gefähr- liche Klippe auftauchen können, denn eine der Idee nach ganz neue Anstalt, deren charak- teristische Unterrichtsgegenstände auch in ihrer Form von den in früheren Zeiten allein benutzten vielfach abweichen, überall in den altgewohnten Schematismus einzwängen zu wollen, ihre Bedürfnisse und Hülfsmittel mit demselben Massstabe messen zu wollen, den man an die der Gelehrtengymnasien anzulegen gewohnt ist, muss zu Massregeln führen, welche die Erreichung ihres Zweckes geradezu unmöglich machen, und die Ursache werden können, dass sie nach kurzer krankhafter Existenz, aller Reputation verlustig, aus Mangel an Publikum einer freiwilligen Auflösung anheimfällt*).

Anfangs aber unterliess man es ganz für das Realgymnasium zu Wiesbaden einen festen Lehrplan aufzustellen, welcher, wenn er dem Zweck völlig hätte entsprechen sollen, doch wegen nicht geeigneten Locals und theilweise auch wegen Mangels völlig ausreichen-

*) In welchem Falle dann Mancher zu dem unrichtigen Schlusse geführt werden könnte, die Praxis beweise, dass Anstalten dieser Art kein richtiges Fundament besässen.