6 kommen. Der meines Wissens noch nicht versuchte Nachweis dieser Bedeutung Strabos, zunächst aber eine Darlegung der geographischen Methode und verwandter Ansichten desselben, die bei der Abfassung des Werkes in Bezug auf Inhalt und Form von mitbestimmendem Einflusse gewesen sind, ist der Zweck dieser Zeilen. Mit dem Charakter derselben als Bruchstücke einer größeren Arbeit wolle man die mit- unter etwas lockere Verbindung der einzelnen Teile, sowie die bei Wiedergabe des Ganzen wohl auch zu modifizierende Reihenfolge derselben erklären und entschuldigen.
Die Geographie rechnet Strabo zu den philosophischen Disciplinen derart, daßz ihm auch Homer der Dichter, Hekatäus der Logograph, Ephorus und Polybius, die Historiker, als Philosophen gelten (I 1,1). Wie die Weltweisheit göttliche und menschliche Dinge in ihrem Zusammenhange erforscht, so auch an ihrem Teile die Geographie. Die specielle Aufgabe derselben bestimmt er in II 5, 4 C 112 dahin gehend,»die von uns bewohnte Welt«, die Okumene¹) mit Ausschluß anderer Erdräume nach Größse, Gestalt, natürlicher Beschaffenheit und Verhältnis zur gesamten Erdoberfläche unter kritischer Benutzung des von den Vorgängern Gebotenen zu beschreiben. Abgesehen von ihrem Werte für all- gemeine Geistesbildung(I, 1, 16 C 9: rãντα*ἀά τοωνmπι παανοσασσπσνακνιαε τυνεέις ε νσ̈νενμεν⁴μααά⁷ soll sie einerseits dem bürgerlichen und öffentlichen Leben nützen, andererseits die Kenntnis des Himmels (r6ν dν οσσνι, d. h. der Bewegung der Gestirne und der Lufterscheinungen) und der einzelnen Natur- reiche in weitester Ausdehnung zu befördern suchen(I 1, 1 roν εσν π⁵% να ανσαἀαμμs ον νκαάα uroν ½ν Qασν½ να 0— Aαα 6α m0εεν πυιυ εναοασοςσ lorιι, vergl. I 1, 16 0 9). Aber weitergehende zusammenhängende Untersuchungen weist er ab: II 3, 2 C 98 die Oceanographie, II 3, 8 C 104, II 5, 1 C 109 Fragen aus der allgemeinen Naturgeschichte.
Wenn er vom öffentlichen Leben spricht und seiner Disciplin die Förderung der rνꝶν△έμονοησQπασ roA.ers ²) zuschreibt, so meint er mit diesen zu seiner Zeit die Erwerbung und Verwaltung römischer Provinzen, bei der die Erdkunde unmittelbar praktische Verwendung fand, dagegen aber auch ihrer- seits Erweiterung und Sicherung ihrer Forschungen eintauschte. Wie diese Unterstützung der Staats- aufgaben durch die Geographie zu denken sei, lehren die unter 1 1, 17 C 10 aufgeführten Beispiele von Vorteilen und Siegen, die im Felde wegen genauer Kenntnis des Terrains gewonnen worden, so von der Umgehung der Griechen im Engpaß von Thermopylä, von dem neuesten unglücklichen Feld- zuge gegen die Parther und von den schwierigen Unternehmungen gegen die durch genaueste Bekannt- schaft mit ihren Wäldern den Römern überlegenen Germanen. Bei der Beschreibung von Cyzikus (XII 8, 11 C 575 kf.) trifft er, abgesehen von allgemeinen topographischen Angaben, folgende Auswahl: »Das meiste übergehe ich; drei Baumeister aber besitzt die Stadt, welche die öffentlichen Gebäude und Werkzeuge beaufsichtigen, ebenso drei Vorratshäuser, eins für Waffen, ein zweites für Werkzeuge, ein drittes für Getreide. Das Getreide bleibt vor der Fäulnis bewahrt, wenn es mit chalcidischer Erde vermischt wird«; er fährt dann fort:»den Nutzen solcher Zurüstung haben sie im Mithridatischen Kriege bewiesen. Denn als der König... sie unerwartet überfiel..., so widerstanden die Cyzikener« u. s. W. Länder, zumal Inseln, und Völker kennen zu lernen, die»uns«, d. h. den Römern, weder nützen noch schaden können, hält er geradezu für überflüssig(II 5, 8 C 115). So soll also die Erd- kunde durchaus praktischen Zwecken dienen(I 1, 16 C 9 uε†⁵ον αχπ(sc. osic) uμααα rolαοσνς ε&μασρσιαιαεειαςι, I 1, 22 C 13 und öfters). Auch die an unzähligen Stellen eingeflochtene Schil- derung der politischen Zustände, Staatsverfassungen und Verwaltungseinrichtungen hat diesen Zweck: sie fordert zur Nachahmung auf oder dient zur Warnung(II 5, 17 C 121).
¹) Über den Umfang derselben in moderner Benennung siehe S. 13. ¹) Vergleiche die /ε⁴μοπᷣQαιονις 1 1, 18 C 10.


