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werde tandem, ubi doctus eris, reliquum est, Lene vivere cures, ignarisque tibi cognita- praecipies.
2. Joannis Sulpitii Verulani de moribus puerorum in mensa praecipue servandis carmen elegiacum. Novimagii 1552 8⁰. Derselben ist ein Anhang beigefügt unter dem Titel: vcui additum est christiani hominis institutum ab Erasmo Roterodamo.“ Erasmus gibt einige kurze Lehren über die Hauptsätze des christlichen Glaubens sowie über die sieben Sakramente und die Todsünden. Der oben erwähnte Zusatz des Ascensius fehlt hier.
Beide sind vorhanden auf der Universitäts-Bibliothek zu Göttingen.
3. Eine Ausgabe aus der Stadtbibliothek zu Leipzig, ebenfalls in 4c. Am Anfang befindet sich eine auf das Gedicht bezügliche 37 Zeilen lange Einleitung von Jodocus- Badius Ascensius und am Schluß eine Druckermarke mit den Worten: Impressum Liptzk. p.
Jacobu Thanner, Herbipolensez anno dni 1503. Vor und zwischen den einzelnen Zeilen stehen auch hier geschriebene Anmerkungen, die jedoch in den letzten 21 Zeilen fehlen. Der Zusatz- des Ascensius fehlt ebenfalls.(Die Universitäts-Bibliothek besitzt, wie mir Herr Oberbibliothekar Dr. Förstemann gütigst mitteilte, nur eine Ausgabe von Arn. Wüstefeld, s. l.& a. Lipsiae).
4. Unter dem Titel:„Von den Sitten junger Leute über Tisch“ ist das Gedicht im Jahre 1749 von D.(Prenzlau und Leipzig, verlegts Christian Ragoczy) in das Deutsche über- trugen worden. Die Übersetzung steht neben dem lateinischen Text, der Zusatz des Ascensius ist wiederum vorhanden. Der Übersetzer benutzte, wie er selbst bezeugt, bei dieser kleinen- Arbeit drei Ausgaben.„Die erste hat“, so sagt er,„Jodocus Badius Ascensius in Paris durch die Buchdrucker Peter Mareschal und Barnabas Chaussard im Jahr 1511 in klein Folio mit einer Auslegung drucken lassen, sich auch den nach dem 126. Verse folgenden Zusatz zugeeignet. (Vorhanden ist dieselbe, wie mir Herr Parker mitteilte, in der Bibliothek des Ball. Coll. zu Oxford.) Die zweite findet sich bei des Octavius Mirandulanus Illustrium poetarum floribus, welche Theodor Pulmannus aus Craneburg zu Antwerpen 1588 in 12° herausgegeben hat, und wobei des Badius Zusatz nicht befindlich ist.(UÜber das Vorhandensein dieses Werkes habe ich nichts ermitteln können.) Die dritte ist von David Jordan, Collegen an der Schule zu Rostock, nebst des M. Bernhard Hederichs, Schulrectors zu Schwerin, in Frag und Antwort gestelltem Buche des Erasmus von Rotterdam, von wohlanständigen Sitten, zu Rostock 1632 in 8° ans Licht ge- bracht, worin des Badius Zusatz, vielleicht ohne Grund, dem Reinhard Lorichius von Hadamar zugeschrieben wird.“(Hederichs Werk ist auch in Oxford vorhanden unter dem Titel:„et- cum libello Erasmi de civilitate morum puerilium per Bernh. Hedericum. Rost. 1632).“
Das Gedicht enthält 122 Zeilen und zerfällt in zwei Teile. Nach einer kurzen Ein- leitung von vier Versen gibt der Verfasser zunächst eine Reihe allgemeiner Verhaltungsmaß- regeln. Es gezieme sich nicht nur, daß der Jüngling reinlich sei am Körper und in der Kleidung, daß er sanft und bescheiden auftrete im Umgang mit den Frommen, sondern auch, daß er Geiz und Schwelgerei verabscheue, freundlich und dienstbeflissen gegen jedermann, gegen Gott und die Eltern aber voll Ehrfurcht sei.(1—48) Die in dem zweiten Teil enthaltenen Regeln beziehen sich speciell auf das feine Benehmen bei Tisch. In 47 Versen wird dem


