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l Die Anſtalt beſteht aus zwei Klaſſen, und jede Klaſſe aus zwei einjährigen Curſen, ſo daß im Ganzen ein Ajähriger Beſuch derſelben und zwar vom 11. bis zum 15. Jahre vorausgeſetzt wird. Es haben nämlich die vorliegenden Erfahrungen gezeigt, daß in den meiſten Fällen vor dem 11. Jahre nicht die Ausbildung und Vorbereitung anzutreffen ſei, welche zu einem gedeihlichen Beſuche unſerer Anſtalt erfordert wird. Soll aber der Zweck der Anſtalt vollſtändig erreicht werden, ſo dürfen die Schüler ihr auch nicht unter einem vierjährigen Beſuche entriſſen werden. Bis zum 15. Jahre werden ſie demnach der Anſtalt angehören müſ⸗ ſen; denn einmal können ſie vor dieſem Alter nicht leicht in eine höhere Bildungsanſtalt eintreten und andernſeits auch nicht mit Nutzen dem praktiſchen Leben übergeben werden. Ohnehin wer⸗ den die meiſten Eltern, welche ihre Söhne unſere Anſtalt beſuchen laſſen, nicht in dem Falle ſein, mit einem Jahre geizen zu muͤſſen. Der Vortheil, den ſie der Bildung ihrer Kinder dadurch zuweiſen, daß ſie dieſelben in reiferen Jahren der Schule über⸗ laſſen, wird den andern, ſie ein Jahr früher ihrer dereinſtigen Be⸗ ſtimmung zuzuführen, unendlich überwiegen.
II. Die Lehrgegenſtände ſind: 1) Religions⸗ lehrez; Katholiken, Proteſtanten und Israeliten erhalten ihren eonfeſſionellen Religionsunterricht in der Anſtalt. 2) Deutſche Sprache. Dieſelbe wird als eines der vorzüglichſten Bildungs⸗ wittel in der Hand des Lehrers betrachtet; ſie bildet die Grund⸗ lage eines jeden allgemeinen Sprachunterrichts, ſo daß der Schüler nicht nur ihre Geſetze und Schätze inſtinktmäßig fühlt, ſondern auch geiſtig ſchaut und erkennt. Wenn ſie alſo in dieſem Sinne deutſche Grammatik wird, ſo artet ſte doch nie in bloßen Forma⸗ lismus und allzu feine Diſtinktionen aus; ſie läßt das Einzelne nur in ſeinem organiſchen Zuſammenhange mit dem Ganzen er⸗ kennen. Daher werden in der zweiten Klaſſe Fabeln, Parabeln, größere und kleinere Erzählungen nach folgenden Rückſichten be⸗ handelt: a. Einführung in das Verſtändniß des gewählten Leſe⸗ ſtückes; b. Leſevortrag, Memoriren und freier Vortrag desſelben; c. Erörterung der Rechtſchreibung; d. das Betreffende aus der Wort⸗ und Satzlehre; vielfache Uebungen im ſchriftlichen und mündlichen Ausdruck, bedingt durch den Inhalt des Leſeſtückes: Redeübungen, Nachbildungen, Vergleichungen, Leſen zwiſchen den Zeilen, Begriffsentwickelungen ꝛc. Zum Schluſſe ſyſtematiſche Zu⸗ ſammenſtellung aller aus der Wort⸗ und Satzlehre gewonnenen Kenntniſſe— deutſche Grammatik. In der erſten Klaſſe werden bloß Muſterſtücke aus Klaſſikern nach folgenden Rückſichten be⸗ handelt: a. Interpretation des Leſeſtücks und Auffindung der dem⸗ ſelben zu Grunde liegenden Dispoſition; b. Zergliederung ſchwie⸗


