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veranlasst, alle Möglichkeiten zu erwägen, nämlich un- mittelbar vor der Schlacht bei Azincourt, befürchtet, Gott werde vielleicht die Ermordung Richards II. an ihm rächen. Er spricht die Worte(H. V. IV. 1, 309):
....„Heute nicht, o Herr,*)
O heute nicht gedenke meines Vaters
Vergehn mir nicht, als er die Kron ergriff.
Ich habe Richards Leiche neu beerdigt
Und mehr zerknirschte Tränen ihr geweint,
Als Tropfen Bluts gewaltsam ihr entflossen.
Fünfhundert Armen geb' ich Jahresgeld,
Die zweimal tags die welken Händ' erheben
Zum Himmel um die Blutschuld zu verzeihn.“
u. s. W. Dass Heinrich V. hier durchaus keinen Zweifel an seiner Berechtigung ausspricht, ist schon von Wetz betont worden. (Sh. S. 488):„Wenn derselbe später als Heinrich V. vor der Schlacht bei Azincourt zu Gott fleht, dass er ihm seines Vaters Sünde heute nicht gedenken möge, so meint er damit nicht, dass er die Krone unrechtmässig trage und ein Anderer habe nähere Rechte an dieselbe— jedes Schuldbewusstsein dieser Art ist ihm vollständig fremd.“ Ferner:„Die Schuld des Vaters scheintnicht nur durch Heinrich V. gesühnt, sondern sie ist es wirklich;**) daher athmen wir hier so frei und fühlen nichts von jener
*) O, not to-day, think not upon the fault My father made in compassing the crown! I Richard's body have interred new; And on it have bestow'd more contrite tears Than from it issued forced drops of blood: Five hundred poor l have in yearly pay, Who twice a-day their wither'd hands hold up Toward heaven, to pardon blood;...... **) Ahnlich urteilt C. II. Herford in seiner erwähnten Ausgabe von Shakespeare, Bd. VI., S. 252: The guilt of the House of Lancaster, altogether into the background
though confessed by both kings, falls as a dramatic motif, and Henry V., no longer the head of a usurping
dynasty, but the„star of England“, king and brother to all the peoples ot the English nation, reigns by the title of merit.


