Aufsatz 
Die handschriftliche Überlieferung des Isokrates : II. Der Urbinas und seine Verwandtschaft / von H. Buermann
Entstehung
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ist die Lesung erster Handeναασνκννενοο offenbar durch Hineinziehen einer übergeschriebenen Variante(Tενιοου⁶σ entstanden; wenn corr. 3 daraus ·εlᷣe᷑νπαρ ⁵μυναν ov macht, so kann dies gar nicht aus einer anderen Handschrift genommen sein. Die Konjektur hat den Fehler von T pr. zur Voraussetzung und erinnert stark an den zweiten Korrektor in A. ÜUber Panath. 215. 2 wird hiernach nicht anders zu urteilen sein, und wenn 91. 8 7⁴2αιοσιαονντπαmς richtig in 71041090dvreo verbessert wird, so ist ja an sich möglich, dafs dies Wort in der Vorlage des Korrektors noch nicht wie in A0 ausgefallen war; ebenso denkbar ist aber auch, dafs er selbst die leichte Besserung fand. Dasselbe gilt für Panath. 246. 3. Paneg. 105. 2(076 1.νο% gegen jyouνμεν) und Panath. 148. 4( gegen 7erμέᷣνꝓᷣ 0) zeigen die in Vulgatahand- schriften gewöhnliche Vertauschung synonymer Wörter. Denkbar ist auch, dafs der Wortausfall, der in I vorliegt, schon im Urarchetypos vorhanden war und in den verschiedenen Zweigen der Vulgata verschieden emendiert wurde. Was corr. 3 sonst Eigenes bietet, ist wertlos. Paneg. 103. 6 und Panath. 150. 2 liegen Assimilationsfehler vor, Panath. 117. 3 eine Dittographie, deren Aufnahme in den Text nicht geboten war. Die ebenfalls aufgenommene Korrektur Panath. 211. 1 do raοαm verstöfst gegen die Regel, nach der auf Konsonanten dτag folgt. Ich nehme Aus- fall von àc nach àalν"æg an und schreibe mit A corr. 2 dg drrd doœg.

Corr. 3 fehlt in den beiden letzten Reden, Trapezit. und gg. Lochit. Die Vorlage hatte aufserdem eine Lücke; es findet sich fol. 81 b= Euag. 6 nach gyrery die Bemerkung εx oτοu 10 Terrroy und fol. 84²*= 21 nach 7108 τἀς ²εέν τοπσ τ εmOιιι τ ενν τι(?) 91 11(). Ich wülste diese Bemerkungen keiner anderen Hand als corr. 3 zuzuweisen.

Gemeinsam ist allen drei Vulgatahänden, dafs sie in den Briefen nicht vertreten sind. Man ersieht daraus, daſs schon in den von jenen Korrektoren benutzten Vulgatahandschriften ganz ebenso wie in den heute erhaltenen die Briefe fehlten.

Über den Wert und die Behandlung der Korrekturen von I kann ich mich hiernach sehr kurz fassen. Es ist gezeigt, dafs sämtliche Korrekturen mit Ausnahme derer von corr. 1, corr. 1 b(gelb und rot) und corr. 2 auf Vulgataexemplare zurückgehen; daraus ergiebt sich die höchst einfache Regel: die Korrekturen von 1, 1 b und 2 sind überall da aufzunehmen, wo nicht innere Gründe dagegen sprechen; alle übrigen Korrekturen sind nach den- selben Grundsätzen zu behandeln wie die Lesarten der heute erhaltenen Vul- gatahandschriften. Was das zu bedeuten hat, wird der Vergleich der beiden Recensionen lehren; Vulgatalesarten sind überall da zu verwerfen, wo sie nicht für einen zweifellosen Fehler von I eine ganz unverdächtige Besserung bieten: ganz dasselbe mufs demnach auch für die Vulgatakorrekturen in I' gelten. Was immer von den Randbemerkungen in Unzialen, den Varianten in der grünen reinen Minuskel zu den Anfangsreden und von den Korrekturen der drei jüngeren Hände jener Forderung nicht genügt, ist schonungslos aus dem Text zu verbannen.

Die Durchführung dieses Grundsatzes ist Sache der Recension; speziell auf die Nach- träge angewandt lautet derselbe: alles, was von corr. 2 herrührt, wird aufgenommen, alles was von corr. 4 herrührt, wird verworfen, falls nicht innere Gründe eine andere Entscheidung bedingen.