— 6—
(rεo* ινυν ⁴ν v. ℳ)— 11 Slαιeio in textu(=½= 4ℳ): SMεᷣνονασνν in mg.— 13 zl⁵*ι τηι d⁴2αωνι τμασά τπνςνσάηeσονι in mg.— ibid. αι νασμν εμεέρμνσανꝙ in mg.— 21 d ονςσ αάσα— Ndvrαε αἀ⁴ᷣνπ⁶ τ⁴ας³⁶ν uαοονςι dασmναασeνκονμέᷣ ουαι(ι τπν ⁷⁴εων α τεν in mg.(das überge- schriebene von 1 b, Accente und Spiritus von 3). Vgl. A: 1G ϑ☚σαάσνιμνονα ę⁶ τα̈μν 761 16ν G— 23 dιαανσ: dναν() in mg.
Nicocl. II 24 œατοοσ*σσσων νμααιναονœvin mg.— 62 zα⁴.ναιιεαα α‿αασα in mg.
Archidam. 4 dsdewννμ̈ένονꝑ αάmνοddενναμενον in mg.(= v).
Martin hat diese Marginalbemerkungen, die übrigens niemals das in der Minuskel beliebte pe. vor sich haben, sondern statt dessen ein Häkchen mit einem entsprechenden im Text— auch für die Nachträge Bus. 1, Soph. 3 und Euag. 15 ist durch ähnliche Zeichen die Stelle an- gezeigt, an der sie einzureihen sind— nicht mit Bestimmtheit dem Schreiber selbst, sondern eher einer wenig späteren Hand(corr. 1 ²) zugewiesen. Ich nehme sie ohne Schwanken für die erste Hand in Anspruch. Es ist eine ganz gewöhnliche Erscheinung, dafs Handschriften, die in der alten Minuskel geschrieben sind, Randbemerkungen in Unzialen von der Hand des Schreibers haben— von Rednerhandschriften ist der Marcianus F des Demosthenes zu nennen—; genau so liegt die Sache auch im vorliegenden Fall. Die Tinte jener Bemerkungen ist durchweg identisch mit der des nebenstehenden Textes und wechselt mit dieser zugleich die Farbe. Daraus folgt, dafs sie nicht nur von erster Hand herrühren, sondern auch gleichzeitig mit dem Text aus der Vorlage abgeschrieben sind. Besonders beweiskräftig ist die Vergleichung von fol. 28a— 29a= Soph.§ 4— 9, wo Text und Unzialen gelblich-rötlich sind, mit fol. 29 b=§ 10—- 11, wo beide gleichmäfsig eine dunklere Färbung annehmen. Man vergleiche aufserdem Euag. 15, wo Accent und Spiritus über eππακιν und das im Text über zæl stehende Zeichen sich deutlich als jüngere Zuthat(add. 1 b) abheben, während der Nachtrag selbst mit dem Zeichen davor sich in nichts vom Text unterscheidet.
Auf diese Feststellung des Thatbestandes lassen sich verschiedene Folgerungen gründen.
P pr. trägt eigene Auslassungen nicht in Unzialen, sondern in der gewöhnlichen Schrift des Textes nach. Sichere Beispiele dafür sind Nicocl. I 21 z05 Gσ⁴.φισασιαοο stvæνi o%οm. pr., add. in mg. eadem und Paneg. 157 FToldæ in mg. pr.(sie, nicht 1*) mit einem Auslassungszeichen vor rοi⁴œνντα. Wenn nun derselbe Schreiber an den drei angeführten Stellen(Bus. 1, Soph. 3, Euag. 15) Nachträge in Unzialen giebt, so läfst sich dies nur daraus erklären, dafs jene Wörter schon in der Vorlage als Nachträge am Rande standen, und das darf weiter als ein Beweis für die Gewissenhaftigkeit betrachtet werden, mit der der Schreiber seine Vorlage wiedergab.
Eine zweite Folgerung bezieht sich auf die Varianten. Es befinden sich unter der Gesamt- zahl von 29 nicht weniger als 13, die wir noch heute entweder genau so oder ähnlich im Text unserer Valgatahandschriften lesen; ich verweise besonders auf Nicocl. I 2, 5, 21. Hieraus ist jetzt, wo es feststeht, dafs jene Varianten schon in der Vorlage von T' als solche vorhanden waren, mit Sicherheit zu schliefsen, dafs jene Vorlage nach einem Exemplar der Vulgata kolla- tioniert worden war.
Hlierzu stimmen aufs beste die längst bekannten, ganz ebenso wie jene Varianten mit der Tinte des Textes in Unzialen geschriebenen Subskriptionen:&AAsεννς εꝓτα⁴ρμοõᷣOqOέεμςανυο— 90b1Gιεςιν...&.1εκαιιυιοο eνμμα τνεισ εταιοοιςι ϑεοd α ⁸dασσανανι— zœα‿d τνπν σοσρμσντν 8dναᷣνιοο dναιαα νπαω— uαeꝓsαs εονανιοο dνμα τ εταρι εεσισανινεαια— 09 d-


