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Lehranstalten der Städte teilnehmen zu lassen, sodana in dem Umstande, dass Wimpfen in den letzten Jahrzehnten durch Aufhebung des Kreisamts, der Oberförsterei, der dritten evangelischen Pfarrstelle, sowie durch Verschmelzung des Rentamts, der Distriktsein- nehmerei und des Salzsteueramtes sehr viel verloren hatte und fast keine staatlichen Be- amten mehr besass. Das Ein⸗ige, was dor Stuaat nach Auffassung des Kreisamtes als Ausgleich hierfür thun könne und das beste Mittel, das Bewusstsein der Zugehörigkeit zum engeren Vaterlande zu stärken und zu kräftigen, sei, seiner höheren Schule einen Staatsbeitrag zu gewähren, der ihr zur Aufrechterhaltung ihres Ansehens dem umliegen- den Ausland gegenüber unbedingt notwendig sei. Dazu kam noch die Erwägung, dass es der Gemeinde Wimpfen unmöglich sein würde, die Schule dauernd auf der errungenen Höhe zu erhalten, ihr insbesondere tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen und ihr die Be- rechtigung zur Ausstellung von Einjährigenzeugnissen zu sichern, wenn nicht erheblich grössere Mittel zur Vermehrung der Zahl der Lehrer und vor allem zur besseren Hono- rierung derselben aufgewendet würden. Und dazu reichten die Mittel der Gemeinde für die Dauer nicht aus.
Am 4. Juli 1884, nach einer vorausgegangenen Inspektion der Schule, fanden zwischen den Vertretern der Regierung, dem damaligen Geh. Staatsrat v. Knorr, jetazigen Wirkl. Geheimeratv. Knorr, dem Geh. Oberschulrat Becker und dem Kreis- rat Gräff von Heppenheim, mit dem Schulvorstand und dem Kuratorium Verhandlungen statt, welche die Erhebung der höheren Bürgerschule zur Grossherzoglichen Realschule zur Folge hatten. Die Stadt sollto sich zur Stellung des Schullokals und zur Zahlung des gleichen Aversionalbetrages wie die Stadt Alsfeld, nämlich 6000 Mark, verpflichten.
Nachdem der Gemeinderat diesem Abkommen am 6. August 1884 zugestimmt hatte (allerdings nicht ohne Schwierigkeit), und nachdem noch die Streitigkeiten geregelt waren, die sich inbetreff der vom Grossh. Oberkonsistorium bezahlten Mk. 660 erhoben hatten (die Stadt wollte diesen Betrag auch ferner für sich in Anspruch nehmen oder an den 6000 Mark abziehen), stellte Grossh. Regierung ins Budget 1885/8 erstmals die Summe von 10 000 Mark ein. Die beiden Ständekammern bevilligten diese Summe uuͤl am 29. April 1885 geruhte S. K. H. der Grossherzog Ludwig IV. Allergnädigst, die höhere Bürgerschule zu Wimpfen zu einer Grossherzoglichen Realschule mit Wirkung vom 1. April an zu ernennen.
Damit waren für die Anstalt ganz neue Verhältnisse geschaffen.
Das Kuratorium wurde von seiner Thätigkeit entbunden unter dem Ausdruck des Dankes seitens der Grossh. Regierung für die in einer langen Reihe von Jahren dem Wohl und der Entwicklung der Anstalt zugewendete förderliche Thätigkeit.
Das Rechnungswesen erfuhr eine vollständige Neuordnung. Es wurde für die Bedürfnisse der Schule eine eigene Kasse mit besonderem Rechner gegründet, deren Ein- nahmen aus den Beiträgen des Staates. der Stadt, dem Zuschuss des Oberkonsistoriums und dem Schulgeld bestehen und aus der sämtliche die Lehranstalt betreffenden persön- lichen noad sachlichen Ausgaben(das Gebäude ausgednommen) bestritten werden.
Im Schulgeld traten einige geringe Anderungen ein. Es wurde für Klasse VII von 28 auf 36 Mack erhöht. für Klasse VI-IV auf 48 Mark und für Klasse III— I auf 60 Mark, wie bei allen staatlichen Realschulen, festgosetzt. Für Lateinunterricht wurde in den Klassen VII—IV noch 12 Mark und in den Klassen III— I noch 20 Mark weiter erhoben. Im Jahr 1894 wurde es für jede Stufe um 4 Mark erhöht und beträgt daher gegen-


