Aufsatz 
Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens der Großherzoglichen Realschule zu Wimpfen a. Neckar am 2. und 3. April 1897
Entstehung
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wärtig 40, 52 und 64 Mark. Die Aufnahmegebühr von 3 Mark, die Gebühr für das Abgangs- und Reifezeugnis von 5 Mark und der Beitrag für die Schülerbibliothek von 2 Mark fielen weg. Dagegen wurde die seither nur für Schüler von Wimpfen gewährte Ermässigung beim gleichzeitigeu Besuche von mehreren Brüdern auf alle Schüler ausge- dehnt und zwar in der Weise, dass der zweite Bruder nur zwei Dritteile, jeder folgende nur die Hälfte des vollen Betrags zu zahlen hat. Gleichzeitig wurde wie bei den anderen Staatsanstalten auf je zwanzig Schüler eine Freistelle gewährt, um dadurch besonders begabten, aber unbemittelten Knaben Gelegenheit zu ihrer Ausbildung zu geben oder doch diese zu erleichtern.

Bei dieser Gelegenheit sei gleich dankend erwähnt, dass im Jahre 1887 infolge der Bemühungen des damaligen Direktors Münch die hiesige Kredit-Kasse den Betrag für jährlich zwei Freistellen für Kinder von Mitgliedern der Kreditkasse bewilligt hat, sodass wir je nach der Schülerzahl im ganzen 1012 Freistelleu zu vergeben haben. Leider genügt dies den alljährlich gestellten Anforderungen nicht, und es muss gar mancher, der eine Berücksichtigung wohl verdiente, entweder ganz zurückstehen oder sich mit dem halben Betrage bescheiden. Hoffentlich bringt die kommende Zeit auch unserer Schule noch manche Zuwendung, wie sie ältere Schulen z. T. in reichem Masse besitzen. Die Feier des 25jährigen Bestehens wäre eine würdige Veranlassung und passende Gelegenheit dazu!

Die Stellung der Lehrer wurde durch die Verstaatlichung der Schule ge- sichert und den Verhältnissen entsprechend gebessert. Zunächst wurde die Zahl der Lehrer um zwei vermehrt, wodurch nicht nur einzelne in der Zahl ihrer Unterrichts- stunden erleichtert wurden, sondern auch eine grosse Reihe höchst lästiger Kombinations-- stunden vermieden und der Unterricht erspriesslicher gemacht werden konnte. Sodann wurde der Direktor und die älteren akademischen Lehrer im Laufe des Jahres in der Eigenschaft als Staatsdiener und ein seminaristisch gebildeter Lehrer unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer fest angestellt. Das Gehalt des Direktors, der seither 2200 Mark bezogen hatte, stieg auf 4000 Mark, die akademisch gebildeten Lehrer mit seither 1700 2000 Mark waren in 7 Klassen von 2000 3800 Mark mit einem Dureh- schnittsgehalt von 2900 Mark und die seminaristisch gebildeten Lehrer in ebenfalls 7 Klassen von 1500 2700 Mark mit einem Durchschnittsgehalt von 2100 Mark eingereiht. Seitdem haben mehrfach Gehaltserhöhungen stattgefunden; vor allem sind im Jahre 1887 die akademischen Lehrer aller höheren Lehranstalten gleich gestellt worden. Das Durch- schnittsgehalt der Direktoren beträgt gegenwärtig 4930 Mark, das der akademischen Lehrer 3750 Mark(Klassen von 2500 5000 Mark) und das der seminaristischen Lehrer 2300 Mark Ein Beamtengesetz, das voraussichtlich auch die Stellung der akademischen Lehrer zu den übrigen St atsbeamten regelt, ist in Aussicht genommen

Der Etat der Schule, der vorher nicht ganz 10 000 Mark betrug, wuchs mit einem Male auf 24 440 Mark an. Seitdem hat in jeder der dreijährigen Finanzperioden eine Steigerung stattgefunden; er beträgt gegenwärtig 34 630 Mark. Der Zuschuss der Stadt ist derselbe geblieben.

Der Lehrplan erfuhr nur geringe Veränderungen. Es wurde nunmehr dem Unter- richt der amtliche Lehrplan für die Realschulen des Grossherzogtums zu Grunde gelgt, der im Anfang des Jahres 1879 auf einer Konferenz sämtlicher Direktoren der Reolschulen des Landes zu Darmstadt beraten und von Herbst 1879 an in diesen Schulen eingeführt worden war. Sie erhielten im Dezember 1884 kurzweg den Namen Realschulen, während die seitherigen Realschulen I. Ordnung als Realgy mnasien