Aufsatz 
Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens der Großherzoglichen Realschule zu Wimpfen a. Neckar am 2. und 3. April 1897
Entstehung
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wurden, verbunden waren. Zunächst wurde nur der Dirigent Landgraf dureh Allerhöchstes Dekret vom 22. Mai 1877 fest angestellt.

Im Herbst 1877 trat eine abermalige Anderung im Schlusse des Schuljahrs ein. Die hessischen höheren Lehraustalten hatten den Schluss des Schuljahres fast alle auf Ostern verlegt, was jedenfalls im Interesse der Schüler das vorteilhafteste ist. Diesem Vorgehen folgte auch Wimpten.

Nachdem die Schule zu einer öffentlichen erklärt worden, war das nächste zu er- strebende Ziel, dass ihr die Berechtigung verliehen werde, Zeugnisse über die wissen- schaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Deswegen wurden etwa 6 Wochen vor Schluss des Schuljahres, im Februar 1878, auf Anord- nung Grossherzoglichen Ministeriums, Abteilung für Schulangelegenheiten, von den Schülern der obersten Klasse unter Klausur schriftliche Prüfungsarbeiten im Deutschen, Franzö- sischen und Englischen, sowie Mathematik und den Naturwissenschaften angefertigt, und nachdem sie von den betreffenden Lehrern korrigiert und zensiert worden waren, dem Grossh. Realschuldirektor Kuhl zu Offenbach eingereicht. Am 14. und 15. März 1878 hielt darauf der Geh. Oberschulrat Becker unter Zuziehung des Realschuldirektors Kuhl und im Beisein des Kreisrats Gräff und des Kreisschulinspektors Rach von Heppenheim in allen Klassen, vornehmlich aber in der obersten, eine cingehende Prüäfung ab. Das Resultat, worüber sich die l'rüfungskommissäre in eiuner Sitzung des Gemeinderats und des Kuratoriums aussprachen, war so günstig, dass Geh. Oberschulrat Becker, der damals Mitglied der Reichsschulkommission war, die erfreuliche Zusicherung geben konnte, dass die Schule die gewünschte Berechtigung erhalten würde, wenn noch zwei weitere Lehrer, ein akademisch und ein seminaristisch gebildeter angestellt und noch eine weitere Klasse oben angofügt würde. Bereits am 22. März bewilligte der Gemeinderat, allerdings nicht ohne Widerspruch, die nötigen Mittel, sodass die Schule mit Beginn des neuen Schul- jahres 6 ordentliche Lehrer, darunter 4 akademisch gebildete, und 3 Hilfslehrer hatte.

Gleichzeitig mit der obersten I. Klasse sollte auch noch eine Vorschule, die VII. Klasse, ins Leben gerufen werden, in die Kinder vom 8. Lebensjahre an eintreten konnten. Als besondere VII. Klasse erscheint sie jedoch erst von Ostern 1879 an, bis dahin war sie mit der VI. Klasse vereint. Wür die Aufnahme in die unterste VI. Klasse der höheren Bürgerschule wurde von jetzt an im allgemeinen das zurückgelegte 10. Lebensjahr verlangt.

Bevor die Grossherzogliche Regierung an die Reichsschulkommission das Ansinnen stellte, dem Reichskanzleramte die Wimpfener Schule zur Aufnahme in das Verzeichnis derjenigen öffentlichen Lehranstalten zu empfehlen, denen das Recht zur Ausstellung von gültigen Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst zusteht, besuchte Geh. Oberschulrat Becker im Juli 1878 noch einmal die Anstalt und unterzog sie einer cingehenden Revision, um sich zu überzeugen, ob die versprochenen Massnahmen von Seiten der Stadt getroffen und somit die erforderlichen Be- dingungen erfüllt wären. Da das Ergebnis befriedigend war, wurde der Antrag gestellt. von der Reichsschulkommission befürwortet, obgleich der Leiter keine regelmässige akademische Laufbahn hinter sich hatte, und am 25. September 1878 wurde vom Reichs- kanzler-Amt die Höhere Bürgerschule zu Wimpfen a. B. in dus Verzeichnis derjenigen höheren Lehranstalten aufgenommen, bei welchen zur Darlegung der wissenschaft- lichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst das Bestehen der Put- lassungsprüfung gefordert wird.(Nr. 39 des Centralblatts für das Deutsche Reich; Amts-