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Die Unterrichtsfächer Birnbaums übernahm ein Lehrer Möhl, der aber bereits nach einem Monat wieder aus der Liste der Lehrer verschwindet. Nach ihm trat Dr. Riecke aus Stuttgart ein, der sich in Wimpfen i. Th. angekauft hatte, um daselbst eine höhere Mädchenschule zu errichten. Er versah die Stelle bis Ostern 1876, dann folgte ihm Jürgen Sievers aus Nübbel bei Rendsburg, der bis Ostern 1877 blieb.
Durch Beschluss der Realschulkommission vom 10. November 1875 sollte den israeli- tischen Schülern, deren Zahl auf 16 angewachsen war, israelitischer Religionsunterricht von seiten der Schule erteilt werden. Zu diesem Zwecçke wurde vom 1. Januar 1876 ab der israelitische Religionslehrer L. Grünstein zu Kochendorf gewonnen, der aber
wegen Wegzugs bereits nach einem halben Jahr durch seinen Nachfolger zu Kochendorf, A. Wolk, ersetzt wurde.
2. Die städtische höhere Burgerschulc.
Die beabsichtigte Revision, von der das weitere Schicksal der Schule abhängen sollte, fanl im Juni 1876 durch den Geh. Oberschulrat Becker statt. Das Ergebnis war günstig, und die Kreisschulkommission stellte nunmehr auf Wunsch des Gemeinderats und der Realschulkommission bei Grossh. Ministerium den Antrag, die Schule, die trotz mancher Schwierigkeiten ihre Lebensfähigkeit bewiesen habe und in ihren Leistungen hinter anderen Schulen nicht zurückbleibe, z4 einer öffentliehen zu erklären. Die Gemeindever- tretung sei bereit, die erforderlichen Mittel für Besoldungen und Lehrzwecke aufzubringen und für ausreichende Gebäulichkeiten zu sorgen. Durch Beschluss vom 16. Dezember 1876 wurde diesem Antrag statt gegeben und die Privatschule als eine öffentliche städtische Schule unter der Bezeichnung„Höhore Bürgerschule“ anerkannt. Als Realschule II. Ordnung konate sie vorerst noch nicht bezeichnet werden, da sie in ihrer zunächst ins Auge gefassten Organisation nicht den für die Realschulen II. Ordnung gültigen Bestim- mungen entsprach. Die unmittelbare Aufsicht über die Anstalt wurde einem Kuratorium übertragen. Es bestand aus zwei ständigen Mitgliedern, dem Grossh. Bürgermeister(Ernst) als Vorsitzenden und dem Dirigenten der Anstalt(Landgraf), ferner aus einem von der Regierung ernannten Mitglied und zwei vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern. Von der Regierung wurde der seitherige Vorsitzende der Realschulkommission Dekan Scriba ernannt und vom Gemeinderat die seitherigen Mitglieder der Realschulkommission Link und Dr. Möricke gewählt. Die Zusammensetzung des Kuratoriums war also dieselbe wie dio der früheren Realschulkommission.
Die nächste Folge der Anerkennung als öffentliche Schule war die Forderung der Regierung, einen festen Gehaltssatz für die Lehrer der Anstalt aufzustellen. Darnach sollten erhalten: der erste Lehrer und Dirigent Mk. 2000— 2500, der dritte Lehrer, akademisch gebildet, Mk. 1700— 2000, der vierte Lehrer, seminaristisch ge. bildet Mk. 1000- 1500. Als zweiter akademisch gebildeter Lehrer zählten die beiden evangelischen Pfarrer, von denen der erste(Dekan Scriba) 6 Stunden und der zweite (Plarrer Schneider) 16 Stunden Unterricht erteilte. Das Gehalt sollte alle 3 Jahre um 100 Mark erhöht werden. Wenn ein weiterer akademisch gebildeter Lehrer nötig werden sollte, so sollte für ihn der Gehaltssatz des dritten Lehrers Anwendung finden.
Diese Gehaltsskala wurde genehmigt, und die Stellen konnten nunmehr fest besetzt werden Der grösste hieraus entspringende Vorteil war der, dass mit der festen An- stellung auch Ansprüche auf Pension und Witwengehalt, die vom Staat übernommen


