Aufsatz 
Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens der Großherzoglichen Realschule zu Wimpfen a. Neckar am 2. und 3. April 1897
Entstehung
Einzelbild herunterladen

7

27. Oktober 1871 ein entsprechendes Gesuch an Grossherzogliches Ministerium, worin es unter anderem heisst:Schon seit Jahren wird hier das Bedürfnis gefühlt, dass der heran- wachsenden, männlichen Jugend ein höherer Unterricht erteilt werde, als die Volksschule ihn zu bieten vermag. Es besteht nun zwar hier eine sog. lateinische Schule, an welcher der zweite evangelische Geistliche in wöchentlich 12 Stunden Latein, Französisch, Ge- schichte und Geographie unterrichtet, allein die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Schule den Verhältnissen unserer Zeit nicht mehr genügt und dass die Errichtung einer Real- schule, wie solche Anstalten auch in anderen Städten unseres Landes bestehen, ein dringendes Bedürfnis ist. Der Stadtvorstand hat zu diesem Zwecke für das Jahr 1872 einen Zuschuss von 1500 Gulden für Anstellung von Lehrern und für Lehrmittel bewilligt und sich verbindlich gemacht, alle ins Künftige entstehenden Kosten, insofern sie nicht aus dem zu erhebenden Schulgeld bestritten werden, aus Gemeindemitteln zu bestreiten. Auch hat derselbe entsprechende Schullokale zur Verfügung gestellt.... Nach dem Vor- gesagten geht unser unterthäniges Gesuch dahin, Grossherzogliches Ministerium wolle die. provisorische Einrichtung einer Realschule in Wimpfen in der Weise genehmigen, dass die sog. lateinische Schule dahier eingehe und mit der Realschule verschmolzen werde.

Dieses Gesuch wurde von der Kreisschulkommission Wimpfen in einem Schreiben vom 1. November 1871 an die damalige Grossh. Oberstudiendirektion warm befürwortet. Die Gründung einer solchen Schule, heisst es darin,dürfte zur Förderung der Humanität und Ausbildung der männlichen Jugend in hiesiger Stadt ein dringendes Bedürfnis sein. Wenn auch die Anstalt anfangs von aussen keiner besonderen Frequenz sich zu erfreuen haben dürfte, da in mehreren benachbarten Orten des nahen Auslandes schon dergleichen Anstalten sind, so ist doch zu berücksichtigen, dass diese grössten Teils nur unter Leitung von Volksschullehrern stehen, und wenn man dahier in der Wahl geeigneter Lehrer glück- lich ist, mit Gewissheit angenommen werden darf, dass die hiesige Schule auch von Aus- wärtigen besucht werden wird. Das Streben des Stadtvorstandes verdient deshalb volle Anerkennung u. s. w. Nachdem auch die Grossh. Oberstudiendirektion erklärt hatte, dass dieses Streben und Begehren im Interesse der Volksbildung gewiss Anerkennung und Unterstützung verdiene und die Errichtung solcher Schulen nur mit Freuden begrüsst werden könne, wurde von Grossh. Ministerium die Genehmigung erteilt, in Wimpfen eine Privatrealschule zu errichten und dies von der Grossh Oberstudiendirektion der Kreisschulkommission Wimpfen am 4. Dezember 1871 mitgeteilt. Mehr glaubte die Regierung vorerst nicht bewilligen zu können. Denn da die zu gründende höhere Schule eine Vorbereitungsschule für die oberen Klassen einer Realschule und eines Gymnasiums, also zugleich Prorealschule und Progymnasium werden sollte, für welche, den vorgesehenen Mitteln entsprechend, jedoch zunächst nur 2 Klassen mit 2 Hauptlehrern in Aussicht ge- nommen waren, so erschien es vorerst nicht angemessen, eine derartige Schule zu einer öffentlichen zu erklären, weil daraus dem Staate Verbindlichkeiten und eine Verantwort- lichkeit erwachsen wüären, die er bei der Unsicherheit des Erfolges nicht übernehmen konnte.

Diese Vorsicht war um so mehr geboten, als von einem Städtchen mit etwa 2200 Einwohnern(mit dem Flecken Wimpfen im Thal zusammen etwa 3000), die fast nur Landwirtschaft und Kleingewerbe betreiben, im allgemeinen nicht zu erwarten steht, dass es die genügende Schülerzahl für eine höhere Schule aufbringe. Von aussen her war aber vorerst auf grossen Zuzug nicht zu rechnen, wie das die Kreisschulkommission ja auch hervorgehoben hatte. Als hessische Enclave zwischen Württemberg und Baden durfte Wimpfen auf das Wohlwollen und die Förderung der Nachbargemeinden auch nach