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die Geliebte seines Sohnes verbrennen lassen will, um so auffallender, als der Feuertod erst gegen das Ende des Mittelalters als Strafmittel allgemein wurde. Indessen ist folgendes zu berücksichtigen. Es steht fest, dass die zweite Vers. nicht unwesentlich auf die erste ein- wirkte(vgl. die Episode vom Löwenzwinger). Ferner dass, wie Sundmacher durch Verglei- chung der beiden fremdländischen Bearbeitun- gen von K. Fleck und von Dideric van Asse- nede nachgewiesen hat, neben der von Du Méril mitgeteilten(ersten) Redaktion, und unabhängig von dieser, noch eine andere bestanden haben muss, welche den Text reiner und vollständiger enthielt als jene. Es ist demnach sehr wohl denkbar, dass unserem Dichter noch eine andere Redaktion bekannt war, welche Züge enthielt, die späteren Fassungen abhanden gekommen sind, zumal auch Sundmacher durch seine Ver- gleichung deren manche aufgefunden hat, die der französische Text nicht mehr enthält(vgl. das. S. 13 ff.). Wie freilich die Quelle beschaf- fen war, welche unser Dichter kannte, wird sich schwer feststellen lassen. Doch lässt sich annehmen, besonders mit Rücksicht auf die II. Vers., dass in dem ursprünglichen Gedicht Blanceflor mit dem Feuertode bedroht wird, eine Todesart, die der Redaktor der höfischen Dar- stellung wegen ihrer Ungewöhnlichkeit verwarf und statt dessen den König einfach sagen liess:
I, 400: Ja li ferai le chief couper.
Um so wahrscheinlicher wird obige Annahme, wenn wir die vorhergehenden Verse berücksich- tigen: I, 397:
Puet-estre que par sorcerie
A de mon fil la druörie,
und bedenken, dass als Strafe für Zauberei der Feuertod eher seine Berechtigung hatte. Neh- men wir den Aucassin hinzu, wo zwar von Zauberei nicht mehr die Rede, dafür aber die Androhung des Feuertodes um so auftfallender ist, so können wir wohl schliessen, dass sich in der unsrem Dichter vorliegenden Fassung noch eine derartige Aeusserung des Königs
vorfand, ohne dass wir deshalb die II. Vers. gerade als das Modell ansehen müssten.
Zum 3. Punkte ist gleichfalls zu sagen, dass der betr. Zug aus der ersten Fassung ent- schwunden ist. Als Floire Abschied von Blanceflor nimmt, um nach Montoire zu gehen, trifft er sie, wie sie das Band von ihrem Haar anfertigt:
Fl. u. Bl. II, 282. La pucele trueve seant:
De ses chevex un laz faisoit,
Que son ami doner voloit. Diese ganze Abschiedsscene aber schwand aus der I. Vers.(so wie sie Du Méril mitteilt), doch deuten die Verse 790 u. 91 darauf hin, dass eine solche ursprünglich im Gedicht enthalten war, und sie findet sich auch in der That bei Fleck(V. 1244) wieder vor(vgl. Sundmacher S. 27). Mit dieser Abschiedsscene schwand natürlich auch das Band von Haaren, das nach der II. Vers. später nach Blanceflors Verkaufe Floi- ren als Andenken überreicht wird. Doch ist es offenbar, dass unser Dichter den Zug noch in der ihm vorliegenden Redaktion enthalten fand.
Somit bleibt unsre Ansicht bestehen, wo- nach die I. Vers. dem Inhalte unsrer Cantefable am nächsten steht.
II. Zur Litteraturgeschichte.
Die neueren Nachbildungen und Bearbei- tungen unsrer Cantefable lassen sich in zwei grosse Classen zerlegen. Zur ersteren rechnen wir diejenigen, welche teils Form und Inhalt,— oder nur den Inhalt mit mehr oder weniger Treue wiedergeben. In die zweite nehmen wir solche Werke auf, welche den Stoff des Aucas- sin in selbständigen Dichtungen bearbeitet haben.
Demnach rechnen wir zur ersten Classe:
A. Diejenigen Nachbildungen, welche den Aucassin getreu nach Form und Inhalt wieder- zugeben suchen.
1. Die erste Wiedergabe des Gedichtes in neufranzösischer Sprache geschah durch La Curne de Sainte-Palaye, unter dem Titel:


