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sollen. In der II. Vers. werden die beiden Hauptpersonen nur mit wenigen Worten flüch- tig skizzirt(Fl. u. Bl. II, 259 ff. 498 ff.).
7. Die Klagen Floirens(Fl. u. Bl. I, 713. vgl. A. u. N. 11) fehlen der II. Vers. gänzlich.
8. Der König sucht Floire durch die Zau- bereien des frère Barbarin über Blanceflors Verlust zu trösten und ihn zu erheitern. Diese Episode fehlt der II. Vers. In unsrer Cante- fable ist es ein Fest, das Graf Garin aus glei- chem Anlass, aber mit grösserem Taktgefühl, seinem Sohne veranstaltet.
9. Der Schluss ist in unsrer Cantefable derselbe wie in der I. Vers. Aucassin kehrt erst nach dem Tode seiner Eltern in sein Land zurück, ebenso Floire. Der II. Vers. fehlt der Schluss, doch lässt sich annehmen, dass er anders lautete. Denn das Unrecht, das der König dieser zufolge an Blanceflor begangen, verlangte eine Sühnung, und wird diese durch die Verse
II, 244. Li rois en fist grant felonie, Qui par envie les sevra; Mais cherement le compara: Il en perdi toute s'onnor, Puis en morut a grant doulor.
geradezu in Aussicht gestellt. Zugleich geht daraus hervor, dass die II. Vers. eine wesent-
lich abweichende Wendung der Erzählung ge- gen das Ende des Gedichtes kannte. ¹)
Zu diesen neun Punkten stellt sich noch ein zehnter, den wir dem mittelhochdeutschen Gedicht von Kuonrat Fleck: Flore und Blan- scheflur, entnehmen. Dieses berichtet nämlich, ²) wie Blanceflor alsbald nach ihrer Entfernung, und noch ehe Floire von Montoire zurückkehrt, in dem Turme des Admirals eingeschlossen wird, und wie sie dort in eine lange Klage ausbricht.
¹) vgl. Du M. Vorr. S. XXVI. 2²) V. 1687— 1866.
Dass diese Stelle sich in dem Originale Fleck's vorfand, der sich bekanntlich eng an die erste Fassung anschliesst, und dass sie in den von Du Mäéril mitgeteilten Redaktionen derselben Fassung einfach fehlt, ist von Sundmacher in der schon citirten Schrift nachgewiesen wor- den. Ein Analogon in unsrem Gedicht findet diese Stelle in dem Abschn. 5, der uns Nico- leten ebenfalls nach ihrer Entfernung im Tur- me zeigt und ihre Klage berichtet.—
Auf der andern Seite sind es drei Stellen, die für eine Verwandtschaft unsrer Cantefable mit der II. Vers. zu stimmen scheinen.
1. Aucassin ist wie der Floire der II. Fas- sung ein kriegsfertiger Jüngling.
2. Der Graf Garin redet, wenn er seine Absicht kund gibt Nicoleten zu töten, stets nur vom Feuertode, ähnlich der II. Vers., in der mit der Verbrennung wirklich Ernst gemacht wird.
3. Nicolete übergibt Aucassin beim Abschie- de eine Locke von ihrem Haar(A. u. N. 13,15); Blanceflor lässt dem Geliebten durch ihre Mut- ter das von ihr aus ihrem Haar gefertigte Band
(II, 283) zum Andenken überreichen(II, 1797 ff.).
Zum 1. Punkte bemerken wir, dass der Dichter des Aucassin sich den Charakter seines Helden selbständig schuf, da er, wie wir bereits in Abschn. 2 unsrer Erörterungen aus- führten, einen schwärmerischen Jüngling von der Art des Floire der I. Vers. nicht brauchen konnte. Er beseitigte einfach den Widerspruch, der in seinem Modell darin besteht, dass der Held, so zu sagen noch im Kindesalter, doch schon wie ein erwachsener Jüngling liebt. Zu- dem ist Aucassin von dem Floire der II. Vers. mindestens ebenso verschieden, trotz der Kriegs- fertigkeit beider, wie von dem der ersten.
Was den 2. Punkt betrifft, so ist es aller- dings auffallend, wenn der Vater Aucassins


