Aufsatz 
Über Aucassin und Nicolete / von Hugo Brunner
Entstehung
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Tout li baron contre lui vinrent; A l'encontrer grant joie firent.

Doch verfährt unser Dichter darin, dass er Aucassin erst nach dem Tode seiner Eltern zurückkehren lässt, folgerichtiger als der von Fl. u. Bl. Aucassin konnte überhaupt nur nach dem Tode seines Vaters zurückkehren; dieser Tod ist eine Notwendigkeit für die Rück- kehr, indes er für Floire ein mehr oder we- niger glückliches Ereignis ist. Zu dieser Auf- fassung passt es vortrefflich, dass unser Ver- fasser den Helden wenig oder gar nicht um die Eltern klagen lässt, indes es von Floire heisst, dass er grossen Schmerz bei der Nach- richt empfand(I, 2899). Jener fühlte, dass die Klage um ein Unglück, das der Sohn zum Teil wohl selbst verschuldet, nicht am Platze gewe- sen wäre.

3. Beide Bearbeitungen von Floire, wie sie uns in den Hs. Hs. aus dem Ende des XIII. Jahrh. vorliegen, geben den Stoff der Erzäh- lung, soweit er dem Verfasser des Aucassin das Gerüst lieferte, an dem er seine Geschichte aufbaute, in übereinstimmender Weise. Doch gehen die beiden Versionen selbst im Verlaufe der Handlung wesentlich auseinander. Unseres Dafürhaltens ist es die erstere der beiden, die von Du Méril diehöfische genannte, welche unsrem Dichter bei Gestaltung des Aucassin Modell gestanden hat. Dies glauben wir aus folgenden Gründen annehmen zu dürfen.

1. Der Anfang der beiden Gedichte bietet Aehnliches. vgl. Fl. u. Bl. I, 65 ff. A. u. N. 2,3 ff.

2. In der I. Vers. erhält Blanceflor eine Beschützerin und Fürsprecherin an der Köni- gin selbst, wie Nicolete an dem Vicegrafen. Die II. Vers. bietet nichts derartiges.

3. Der König, Floirens Vater, begibt sich der I. Vers. zufolge zur Königin, um mit ihr Rat zu pflegen wegen der abzuwendenden

Schmach, die seinem Hause aus der Liebe des Sohnes zu Blanceflor erwachse(Fl. u. Bl. I, 273 ff.). Er erklärt offen, dass er das Mädchen töten wolle. Ebenso verhält es sich mit unsrer Cantefable, nur dass hier Graf Garin sich zu dem Vicegrafen begibt(A. u. N. 4,1 ff.). Die II. Vers. lässt den König den Tod Blanceflors betreiben, ohne dass jemand eine Ahnung da-

von hat(Fl. u. Bl. II, 359 ff.).

4. Demgemäss stellt die II. Vers. die Hand- lungsweise des Königs stets als höchst verwerf- lich hin, und er selbst ist sich des Unrechtes, das er gegen Blanceflor begeht, wohl bewusst.

II, 359:

Li rois fait porchacer sa mort A grant pechié et a grant tort.

515: Molt me poise de cest amor, devenir me fait trahitor. 562: Molt doit(sc. li rois) hair sa felonie.

Dafür erhält er auch schliesslich seine Strafe (II, 244). Der I. Vers., wie unsrem Aucassin, ist der Gedanke, dass der Vater des Helden ein Unrecht begehe, gänzlich fremd.

5. Der I. Vers. zufolge wird überhaupt Blanceflor entfernt, damit sie nicht getötet zu werden braucht. Ebenso verhält es sich mit Nicoleten. Nach der II. Vers. dagegen wird Blanceflor erst verkauft, nachdem ihr Tod durch Floirens Dazwischenkunft vereitelt wor- den ist.

6. Beide Gedichte(die I. Vers. und Au- cassin) geben eingehende, bereits oben ausführ- lich besprochene Beschreibungen der beiden Hauptpersonen(vgl. Fl. u. Bl. I, 2575 ff. A. u. N. 2,10. 5,7. 12,19). Hierbei ist der Umstand bemerkenswert, dass die Helden des Gedichts nur bei besondrer Gelegenheit, so zu sagen an hervorragender Stelle, beschrieben werden. In unsrer Cantefable geschieht dies, sobald sie auf der Scene handelnd erscheinen; die I. Vers. führt sie uns noch einmal in ihrer ganzen Schönheit vor Augen, als sie auf Befehl des Admirals den Flammentod sterben

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