2 2400 24000 oder(1 † 4 2 0,05) W= 2400; alſo W= 1525= 21 21= 2000 ſl,
welchen Betrag der Gläubiger anzuſprechen hat; der Schuldner aber bekömmt
2400 2 42-0,05 9600* 0,05 480,00 Xo, 10,25 12 400,0= 400 fl. In der That ſind
dieſe 400 fl. Zinſen und jene 2000 fl. Kapital zuſammen genau 2400 fl., wie angegeben iſſt.
Gegen dieſe Methode, welche G. A. Hoffmann in ſeinem Werke:„die Klugheit, Hauszuhalten, oder prudentia oeconomica“ Dresden und Leipzig 1731 mit einem Anhange von Interusurium“ entwickelt hat, wendet man und zwar nicht mit Unrecht ein, daß ein Kapital auf die angegebene Weiſe nicht ſorgfältig genug benutzt werde, indem nämlich neben den einfachen auch noch Zinſen von Zinſen gewonnen werden könnten, daß alſo in Folge hiervon der Schuldner beeinträchtigt wurde.
C. Die Leibnitz'ſcher) Methode; dieſelbe geht von ähnlichen Grundſätzen aus, wie die Hoffmann'ſche, daß der Werth eines Kapitals W ermittelt werde, das mit Zinſen ünd Zinſeszinſen zu der Summe erwächs't, welche nach Verlauf der feſtgeſetzten Zeit unverzinslich ausgezahlt werden muß. Derbin alſo W=(1+= 2))= Wqn= Cwerden
ſoll, ſ muß der geſuchte Wert W=— do ſen; folglich J= C— W= 6.C C. Nach qn dem dbigen Zahlenbeiſpiele hat der laubiger zu förbem — Free. 1227,82.„der Schuldner aber J= 2000— 2000= 2000— 1227,82..==an fl!, und in der That iſt
1,05 ʃ⁹ 1227 182 †⁸ 772,18= 2000.
Es iſt nun die dritte Frage zu beantworten: Auf welche Weiſe muß das Interusurium berechnet werden?
Es iſt oben bemerkt, daß der Werth 3 Anſprüche beider Intereſſenten, auf die Gegenwart zurückgebracht, zuſammen nicht größer ſein kann, als der des phyſiſchen Gutes iſt, ſondern, daß er ihm gleichkommen muß; es fragt ſich alſo, welche von den beiden Methoden dieſer Forderung Genüge leiſte. Zu dem Ende ſtellen wir den Werth der Anſprüche des Eigenthümers A und des Nutznießers B nach beiden Me⸗ thoden durch allgemeine Ausdrücke dar, wenn das Kapital K nach n Jahren an den
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*) Dieſe Methode iſt benannt von Gottfried Wilhelm Freiherr von Leibnitz aus Leipzig, wo ſein Vater Profeſſor der Rechtswiſſenſchaft war; jener wurde vom Kaiſer Karl IV. zum Hofrath und Freiherrn ernannt, und entwickelte ſeine Methode in den Acta Eruditorum anno 1683. Lips. und in einer Abhandlung Meditatio juridico— mathematica de interusurio simplice. Man wendet gegen dieſelbe ein, daß
die ſorgfältige Benutzung, welche ſie verlangt, nicht immer ausführbar iſt; denn es wird dabei nöthig, daß
die Zinſen zur richtigen Zeit bezahlt und ſogleich wieder zinstragend angelegt werden. Erſteres wird nicht
immer geſchehen und Letzteres wird oft ſchwer und bei kleineren Kapitalien kaum ausführbar. Alle Verthei⸗
¹diger der Hoffmanneſchen Methode ſind Gegner der Leibnitz'ſchen und machen dieſer Methode den Vorwurf⸗ daß ſie den Anatocismus(Zins auf Zins) verlange, der geſetzlich nicht in Anwendung kommen dürfe.


