Aufsatz 
Das Interusurium. Eine arithmetische Abhandlung
Entstehung
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deutete, wirkliche Werth des Vortheils oder Genuſſes, welchen Jemand aus der, eine beſtimmte Zeit dauernden Benutzung eines Gutes ziehen kann, heißt commodum temporis, medii temporis commodum, interusurium temporis, interusurium medii temporis; hieraus geht deutlich hervor, daß interusurium temporis mit commodum temporis gleichbedeutend iſt und nichts anders darunter verſtanden werden kann, als der Vortheil, welcher ſich aus der Benutzung eines Gutes für eine beſtimmte Zeit ergibt.

Der unter b angedeutete gegenwärtige Werth des Vortheils der Nutznießung heißt commodum in repraesentatione; Vortheil bei der Vorausbezahlung.

Der unter c angedeutete gegenwärtige Werth einer ſpäter fälligen Summe wird von den Römern nicht durch einen beſondern Namen bezeichnet, wird aber in den hierher gehörigen Stellen des römiſchen Rechts hervorgehoben. Hieraus ergiebt ſich, daß die Römer unter Interusurium etwas anderes verſtanden, als was gegenwärtig von den Juriſten nach dem oben angegebenen Begriffe verſtanden wird; denn der jetzige Begriff von Interusurium fällt mit dem commodum in repraesentatione der Römer zuſammen. Wie aber die Römer das Interusurium berechnet haben, darüber findet ſich keine beſtimmte Auskunft; wir wiſſen nur, daß ein Abzug gemacht wurde und zwar nach derjenigen Methode, wobei der volle Werth des Genuſſes in Abzug kam; und es iſt dieſes deßwegen nicht unwahrſcheinlich, weil es die Methode iſt, welche zuerſt und ohne weitere Prüfung zur Hand liegt, und ſtimmt mit dem Um⸗ ſtand überein, daß die mathematiſchen Kenntniſſe der Römer nicht hoch ſtanden, und man daher von ihnen in dieſer Beziehung nichts als das Gewöhnliche erwarten darf.

Die zweite Frage betreffend, ſo ſind bis jetzt folgende drei Methoden zur Berechnung des Interusuriums aufgeſtellt worden:

4) die Carpzov'ſche*). Dieſelbe ſchließt ſich an die alte Methode der Römer an und bringt den Werth des Nutzens, welcher während der Zeit der Nutznießung aus einem Gute gewonnen wird, im vollen Betrage in Anrechnung und in Abrech⸗ nung, jedoch mit der Beſchränkung, daß keine Zinſeszinſen gerechnet werden dürfen. Setzt man der Einfachheit wegen das Kapital= C, und iſt der Zinsfuß 2, ſo iſt die Nutznießung für ein Jahr Cz und für n Jahre Cnz; bezeichnet man das Interu- surium mit J, ſo iſt J= Cnz. Die Differenz C und J. d. h. der gegenwärtige Werth= W des nach n Jahren fälligen Kapitals oder der Antheil, welchen der

y) Es ſcheint nicht unpaſſend hier folgende littarhiſtoriſche Bemerkung einzuſchalten: Dieſe Methode hat

ihren Namen von Benedict Carpzov, welcher einer gelehrten Familie des 17. Jahrhunderts zugehört; er war Kurſächſiſcher Geheimerrath und der erſte praktiſche Juriſt ſeiner Zeit; 1666 zu Wittenberg. Die Methode ſelbſt findet ſich in ſeinem Werte: Decisiones illustres Saxonicw, er ſchrieb noch etwa 10 andere Werke juriſtiſchen Inhalts und iſt der Sohn des Kanzlers und Rechtslehrers zu Wittenberg, 1624; ſein Bruder Johann Benediet war ein berühmter Theolog, der als Profeſſor und Archivdiaconus 1657 zu Leipzig ſtarb. Dieſer hatte drei Söhne, von welchem 2 als gelehrte Theologen und Schriftſteller ſich auszeichneten, und der

dritte Aug. Benedict als Mitglied des oberſten Gerichtshofs und als Profeſſor in Leipzig lebte. Außer dieſen genannten ſind noch 4 Verwandte anzuführen, die alle im genannten Jahrhundert durch Gelehrſamkeit und

hohe Stellung berühmt ſind.