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melte dann das Kollegium zu einer Konferenz, in welcher er ſeine Beobachtungen und Wahrnehmun⸗ gen mittheilte. In wohlwollendſter Weiſe ſprach er zunächſt ſeine Zufriedenheit mit den Lei⸗ ſtungen der Anſtalt aus, erklärte, daß die ſchwierige Aufgabe der Umwandlung einer naſſauiſchen Realſchule in ein preußiſches Progymnafium mit Glück und Erfolg gelöſt ſei, ermahnte zu fortge⸗ ſetzter eifriger und ernſter Thätigkeit und legte aus dem reichen Schatze ſeiner Erfahrung eine Fülle von pädagogiſchen Winken und Rathſchlägen dar, welche für uns eine Quelle der lebendigſten Anregung und weſentlicher Fortbildung in Bezug auf die Methode des Unterrichts geworden ſind.
Am 30. Mai v. J. wurde der Schule eine weitere Auszeichnung zu Theil, indem der Herr Regierungspräſident Graf zu Eulenburg aus Wiesbaden, begleitet von Herrn Landrath Graf von Schmiſing⸗Kerſſenbrock, uns mit ſeinem Beſuche beehrte und die Gewogenheit hatte, ſich nach den inneren Verhältniſſen und Vdrfuüffes des Pio ys ium bei dem Unter⸗ zeichneten eingehend zu erkundigen.
Endlich habe ich an dieſer Stelle noch eines dritten Beſuches Erwähnung zu than, mit welchem uns kurze Zeit nach der Reviſion der Geheime Regierungsrath und vortragende Rath. im Königl. Kultusminiſterium Herr Dr. Stieve aus Berlin erfreute. Derſelbe nahm am 5. Juli⸗ v. J. während des Vormittages in jeder Klaſſe bald zuhörend bald ſelbſt eingreifend an dem Un⸗ terrichte in mehreren Gegenſtänden Theil. Leider verließ uns der Herr Geheimrath ſchon an dem⸗ ſelben Tage, nachdem er in einer längeren ſehr belehrenden Beſprechung mit dem Berichterſtatter über die didaktiſche Behandlung verſchiedener Disciplinen, namentlich des Deutſchen, ſich geäußert und den freundlichſten Wünſchen für eine gedeihliche weitere Eidiſteund der Nüftals Seſe nde Aus⸗ druck geliehen hatte.
Unter dem 7. Juli v. J. machte uns das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium die ange⸗ nehme Mittheilang, daß der Herr Miniſter am 4. Juli das Progymnaſium als ein berechtigtes anerkannt und die erſte ordentliche Lehrerſtelle als Oberlehrerſtelle charakteriſirt habe.
Abgeſehen von der Geltung, welche in Folge dieſer Miniſterial⸗Verfügung den Schulzeug⸗ niſſen des Progymnaſiums im Civilgebiet beigelegt iſt,(Zulaſſung zu verſchiedenen Berufsarten als Poſtfach, Juſtiz⸗Subalterndienſt, Markſcheider⸗, Feldmeſſer⸗ und Apothekerfach u. ſ. w.) hat die Anſtalt die Befugniß erlangt, ihren Zöglingen unter denſelben Beding ungen wie die Gymna⸗ ſien Zeugniſſe für die Meldung zum einjährigen freiwilligen Mititairdienſt auszuſtellen. Nach 8. 152 d der Militair⸗Erſatz⸗Inſtruktion vom 26. März 1868 beſtehen jene Bedingungen darin, daß der Schüler mindeſtens ein Jahr der oberſten Klaſſe angehört, an allen Unterrichtsgegen⸗ ſtänden Theil genommen, ſich das Penſum der Unterſekunda gut angeeignet und⸗ ſich gut betragen habe. Die Zeugniſſe hierüber werden in der Lehrerkonferenz feſtgeſtellt.
Da das nächſte Ziel der jungen Schule, als ein berechtigtes Glied in den feſten Organis⸗ mus der preußiſchen hoͤheren Unterrichtsanſtalten aufgenommen zu werden, glücklich erreicht war, zog das Kuratorium die Frage in Erwägung, ob nicht bei den hieſigen Verhältniſſen die Erwei⸗ terung des Progymnaſiums zum vollſtändigen Gymnaſium anzuſtreben und dadurch dem Verlangen der Bürgerſchaft, das 1817 gewaltſam entriſſene Gut wiederzuerlangen, Rechnung zu tragen ſei. Die Real⸗Tertia war zu Oſtern 1870 eingegangen. Die Auflöſung der Real⸗Sekunda zu Oſtern⸗ 1871 ſtand in ſicherer Ausſicht. Dadurch wurde ein Lehrer frei und mit der Berufung noch eines weiteren Lehrers war die Errichtung der Prima zu ermöglichen. Somit konnte man bei⸗


