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gewiſſen Zeiträumen ſo dunkel und undurchſichtig iſt, daß am Ende doch Niemand für die Aecht⸗ heit und Unverſehrtheit der uns heutzutage vorliegenden Dichtungen geradezu einſtehen kann, ſo iſt die vollſtändige Schlußfolgerung: folglich könnte die Formloſigkeit allenfalls nur als ein Merkmal der Ueberarbeitung d. h. der erhaltenen, überarbeiteten Stücke, nicht auch der ver⸗ lorenen, anzuſehen ſein,— einſtweilen unanfechtbar. Wer alſo aus der Formloſigkeit der vorhandenen Stücke ſich ein allgemein gültiges Privileg unſeres Dichters abſtrahiren will, der muß unbedingt noch anderweitige Beglaubigungen für daſſelbe nachweiſen*), wenn ſeine Anſicht vor jener anderen, logiſch ebenſo berechtigten etwas voraushaben ſoll.
Findet ſich denn aber überhaupt bei irgend einem alten Schriftſteller ein klares, zuver⸗ läſſiges Zeugniß für die Realität jenes wunderlichen Privilegs? Nach der großen Zuverſicht, mit welcher z. B. der oben erwähnte Recenſent auftritt, ſollte man meinen, der⸗ artige Zeugniſſe müßten auf allen Wegen zu Dutzenden herumliegen. Allein dem iſt keineswegs ſo. Ich habe faſt ſämmtliche litterariſche Handbücher, welche dieſen Punkt berühren, und die meiſten Specialſchriften durchforſcht, ohne ein ſolches zu entdecken**). Vielleicht ſind aber Andere im Beſitze einer ſo wichtigen Nachricht und werden mich alsdann eines Beſſeren belehren. Bis dies geſchieht, möchte ich mir die Behauptung erlauben: es gibt keines!
Aber— wird man einwenden— wenn auch nicht für die Realität, ſo müſſen ſich doch zweifelsohne für die Probabilität jenes angeblichen Privilegiums irgendwelche bedeutſame Anhaltspunkte innerhalb der Entwicklungsgeſchichte des griechiſchen Dramas nachweiſen laſſen. Wie hätte es ſonſt unter den Neueren zu ſolcher Geltung kommen können? Indeſſen auch dieſe Vorausſetzung dürfte ſich als unzutreffend erweiſen.
Derartige Anhaltspunkte könnten ſich einerſeits in der Wirkung zeigen, welche das Privilegium auf die Nachfolger, reſp. Nachahmer unſeres Dichters geübt haben müßte, andrerſeits in den Zuſtänden und Erſcheinungsformen der attiſchen Komödie, wie ſie Ariſtophanes zur Zeit ſeines erſten Auftretens vorfand; alſo bei ſeinen Vorgängern und älteren Zeitgenoſſen.
Hinſichtlich der erſtgenannten Möglichkeit darf man es kurz und beſtimmt ausſprechen, daß ſie durch keinerlei Zeugniſſe aus dem Alterthum beſtätigt wird. Nichts deutet darauf hin, daß das fragliche Privilegium auf die Entwicklung der attiſchen Komödie in der nachariſtophaniſchen
*) Natürlich wird dies Niemand von derjenigen Claſſe von Gelehrten verlangen, welche, mit einem tiefen Abſcheu vor den deſtructiven Tendenzen der kritiſchen Forſchung erfullt, überhaupt einzuwenden pfle⸗ gen: Jene Stücke liegen nun einmal in ſolcher Faſſung vor; folglich darf man auch auf dieſe das Urtheil ſtützen— was beiläufig bemerkt ebenſo abſurd iſt, wie wenn ein Archäologe heutzutage— nach Winckel⸗ mann— den Kunſtwerth gewiſſer antiker Meiſter lediglich nach den mit ihrem Namen verſehenen Statuen, die auf uns gekommen ſind, beurtheilen wollte, ohne Rückſicht auf die Möglichkeit ſpäterer Ergänzungen.
**) In der jüngſten Zeit hat freilich Jemand verſucht in die Worte eines byzantiniſchen Grammatikers (bei Bergk Ar. com. Lips. 1867. prolegg. III. 3) durch Conjectur etwas Derartiges hineinzutragen; davon jedoch ſpäter.—


