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Auf die gemüthlichen Affectionen, die mein Verfahren ihm verurſacht hat, nämlich die Furcht vor den Conſequenzen und das Mitleid mit dem„gemißhandelten“ Dichter, in einer wiſſenſchaftlichen Erörterung näher einzugehen, wäre Zeitverſchwendung. Da indeſſen Aehnliches mir gelegentlich auch von anderen Philologen in ernſthafter Weiſe zu bedenken gegeben worden und überhaupt ja tagtäglich den Ergebniſſen der höheren Kritik auf dem weiten Gebiete der alten Autoren mit Vorliebe entgegengehalten wird, ſo mag hier wenigſtens mit einem Worte darauf hingewieſen ſein, daß, wenn auch allenfalls noch zu F. A. Wolf's Zeit mit derartigen Einwendungen ein Einfluß auf die Forſchung ausgeübt werden konnte, doch heutigen Tages, nachdem die Kritik die Kinderſchuhe ausgetreten hat, damit auf die Dauer ſchlechterdings nichts ausgerichtet werden kann. Auch auf äſthetiſchem Gebiete iſt bei der Löſung tiefeingreifender practiſcher Fragen die Gefühlspolitik durchaus vom Uebel. Wem es daher in dieſem Falle darum zu thun iſt, durch eine ächt tragiſche Katharſis Erleichterung und Heilung für jene ſtörenden Gemüthsregungen zu finden, der ſei ein für allemal auf die ähnlichen Er⸗ gebniſſe der kritiſchen Erforſchung der indiſchen Litteratur oder auch unſerer abendländiſchen Litteratur im Mittelalter verwieſen.*) Dort wird er wohl bei der Betrachtung der oft gar traurigen und wunderbaren Schickſale gewiſſer ſeinem ſpecifiſch philologiſchen Gemüthsleben etwas ferner ſtehenden Litteraturproducte zweierlei einſehen lernen: erſtlich daß in unſerer unvollkom⸗ menen und rückſichtsloſen Welt ſchon gar manches„regelrecht gebaute“ claſſiſche Kunſtwerk der willkürlichſten Umarbeitung von Seiten ſpäterer, höchſt unklaſſiſcher Autoren verfallen iſt, ohne daß darum die Sonne vor Entſetzen alsbald am Himmel ſtehen geblieben, ja ohne daß davon auch nur ein merkliches Aufhebens gemacht worden wäre,— und zweitens, daß es eine gründlich verkehrte Methode iſt, die geläuterten Anſichten von litterariſcher Gewiſſenhaftigkeit und Ehr⸗ furcht vor fremdem geiſtigen Eigenthum, wie ſie unſere Zeit beſitzt und wie ſie ein hochgebildetes Zeitalter ſtets beſeſſen hat, nun kurzer Hand auch auf die unſichern Perioden der geiſtigen Verkommenheit und des wiſſenſchaftlichen Verfalles zu übertragen und darnach, auf dergleichen naive Vorausſetzungen geſtützt, ſchlechtweg zu behaupten: eine willkürliche Ueberarbeitung der altklaſſiſchen Autoren beiſpielsweiſe in der frühbyzantiniſchen Zeit ſei an ſich ſchon etwas undenkbares.
Die Vernunftgründe, welche der Recenſent gegen meine geſammte Auffaſſungsweiſe vor⸗ bringt, reduciren ſich bei genauer Beſichtigung auf den apodictiſchen Satz:
die alte attiſche Komödie hat das Privilegium beſeſſen, ſich über die Regeln ſtrenger Dramatik hinwegſetzen zu dürfen.
Ein Privilegium alſo iſt es, auf welches der Recenſent ſich mit einer gewiſſen Emphaſe beruft, ein Privilegium von ungewöhnlicher Tragweite, aber— ein um ſo bedenklicheres Beweismittel. Hat
*) Auch dürfte ein Blick auf die Reſultate der kritiſchen Unterſuchungen des alten und neuen Teſtaments hierbei für den Philologen immerhin belehrend ſein.— In allen dieſen Fällen möge der Rec. einmal zu⸗ ſehen, wie weit er mit leeren Exclamationen wie die S. 30 geäußerte:„aber kann man auch nur einen augenblick glauben, daß ein menſch——— den vorſatz faßte u. ſ. w“ kommen wird.


