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handel nach dem Ausland nie hätte vorgeworfen werden können, wenn bei Kurfürst Wilhelm II. die Maitressenwirtschaft, bei unserm letzten Kurfürst Friedrich Wilhelm I. die unebenbürtige, un- glückliche Ehe nicht tiefe Schatten verursacht hätten, wie würden wir Hessen danken! Landgraf Philipp hat das Verbrechen der Doppelehe auf sich geladen. Er war mit 19 Jahren vermählt worden und zwar nicht mit dem Weib seines Herzens; eine Verlobung mit einer Tochter des Kurfürsten Joachim von Brandenburg hatte sich zerschlagen. Christine von Sachsen wurde ihm die Mutter seiner 9 Kinder, 5 Töchter und 4 Söhne. Sie ist ihm eine treue Gattin gewesen, ihr Tod erfolgte im Jahre 1540 aus Gram über das spätere bittere Schicksal ihres Gatten. Gleichwohl hatte Philipp im Laufe seiner Ehe Abneigung empfunden gegenüber diesem seinem Weibe; körperliche Gebrechen und unangenehme Angewohn- heiten werden als Ursache genannt. Da erfaßte ihn nach verschiedenen Fehltritten die Leidenschaft für ein 17 jähriges Hoffräulein seiner Schwester, für Margarethe von der Saale. Sie wird als bescheiden und angenehm geschildert. Weil nun im Alten Testament die Viehveiberei nicht angefochten wird, das Neue Testament hierüber nichts ausspricht, ver- irrte Philipp sich bei dieser verhängnisvollsten, nämlich der mechanischen Auslegung der Bibel zu dem Gedanken, ein 2. Weib heiraten zu dürfen. Seine 1. Gemahlin willligte in aller Form ein, ebenso der Kurfürst von Sachsen; Luther und Melanchthon ließen es nach schwersten Bedenken unter der Bedingung tiefsten Geheimnisses zu; im März 1540 kam in Rotenburg in Gegenwart Melanchthons die Trauung zu Stande.(Zurückgezogen lebte M. in Spangenberg, bis sie nach Christinens Tod in die vollen Rechte eintrat. Sie starb 1566. Ihr schönes Bild befindet sich im Kasseler Museum). Philipp hat furchtbar gebüßt. Er lütt schwer unter der Gewissensnot, mit seinen Anverwandten entzweite er sich, namentlich hat es ihn den Kindern der 1. Ehe entfremdet. Unter einem niederbeugenden Druck geht er seitdem den Lebensweg. Wie aber die böse Tat fortzeugend Böses muß gebären, so leitet sich aus der Entfremdung mit dem Erbprinzen Wilhelm, die nach der 2. Ehe ein- trat, die Teilung seines Landes in vier ungleiche Teile unter die Söhne erster Ehe her, während doch der Erbprinz das ganze Land erwarten durfte. 2 dieser Söhne starben kinderlos, so daß bald aus der Vierteilung eine Zweiteilung wurde: Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Es ist wohl kein Zweifel, daß ohne diese Teilung die politischen Folgen des Jahres 18060 für Hessen andere würden geworden sein, als sie geworden sind. Die Kinder aus der Ehe mit Margarethe von der Saale, 1 Tochter und 7 Söhne— die Grafen von Dietz—, sind sämtlich ohne Nachkommenschaft gestorben! Es fehlte der göttliche Segen. Und dennoch: Wer will verdammen? Wer sieht hier nicht die ungeheure Verirrung? Am wenigsten hat Rom Grund, diesen Helden der Reformation zu brandmarken wegen der Bigamie. Wie viel höher steht Philipp als z. B. der fast zeitgenössische Alexander VI. oder als dessen Vorgänger auf dem„heiligen“ Stuhle, Innocenz VIII., Aber auch moderne Fürstenhäuser haben keinen Grund zur Geringschätzung Philipps und des hessischen Fürstenhauses. Es sei nur das ad hoc erfundene Wort„Eheirrung“ genannt!
Philipps ganze weitere Wirksamkeit hat etwas von dem„mit Tränen säen“. Er näherte sich umwillkürlich dem Kaiser, um sich selbst vor der Halsgerichtsordnung infolge der Bigamie zu schützen. Noch einmal, zu Regensburg 1541, gewann er die Bewunderung des Kaisers für sich, als er hoch auf kaum zu zügelndem Roß, von 300 Rittern gefolgt,


