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Gott bekannt und von ihm gewollt. Sie anzutasten und um- biegen zu wollen, wäre vergebliches Bemühen, ein Sturm gegen die göttliche Weltordnung, in welcher jedes Kind vor seinen Augen einen vornehmen Rang einnimmt.„Wunderbar) sind Deine Werke, und meine Seele erkennet es wohl. Mein Wesen war Dir nicht verborgen, als ich im Verborgenen gebildet ward, als ich gewebt wurde in den Tiefen des Irdischen“. Solcher Art war die ideale Auffassung von der göttlichen Er- korenheit eines jeden Kindes. Jedes Menschenkind ist zur ewi- gen Seligkeit bestimmt. Die*) Erde ist nach der jüdischen Anschauung nur ein Vorsaal, der in den Saal des Königs zum ewigen Leben einführt. Die Erziehung durch einzelne Menschen und durch die Gesellschaft, die Selbsterziehung unter Anleitung des Gottesgesetzes vom Beginn der reiferen Jahre bis zur To- desstunde, das sind Stufen, die nach einander jeden Menschen ohne Ausnahme zur Vollendung führen sollen. Die Bibel ist voll eindringlicher Vorschriften und Ermahnungen, die Witwen und Waisen zu beschützen, dem Gedrückten aufzuhelfen, den Fremden zu lieben und ihm kein Leid zuzufügen. Seine Kinder zu lieben, dieses Gebot wird man in der Bibel vergeblich suchen. Das ABC solcher mit der Macht einer Naturkraft auftretenden sittlichen Antriebe wird nicht gelehrt. Der bei den anderen Völkern gestattete, ja gebotene Kindermord wird in der Bibel freilich auch nicht ausdrücklich verboten. Aber weder die kör- perliche Schwäche eines Kindes noch die Belastung mit einer grossen Kinderschar ¹⁰) wären ein Milderungsgrund gewesen, um eine Ausnahme von dem Satze gelten zu lassen:„Wer ¹¹) des Menschen Blut vergiesst, dessen Blut soll durch Menschen ver- gossen werden, denn im Ebenbilde Gottes hat er den Menschen erschaffen!“ Nicht zufällig scheinen uns unmittelbar auf dies Verbot des Menschenmordes im allgemeinen die Worte zu folgen: „Ihr aber seid fruchtbar und mehret euch, wimmelt auf Erden und mehret euch auf ihr!“ Diese beiden Verse scheinen uns
8) Psalm 130 V. 14 und 15.
9) Sprüche der Väter IV, 21.
10) Lübker s. v. expositio infantum. 11) Pentat. I. C. 9 V. 6. und 7.
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