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eine logisch zusammengehörende Gedankenverbindung zu ent- halten. Die Tötung eines Kindes, welchem ja das Merkmal der göttlichen Ebenbildlichkeit zukommt, war ein Mord. Das kör- perlich schwache Kind hatte wie jeder Mensch die sittliche Bestimmung, ein Diener Gottes zu werden. Ihm gegenüber hatten die Eltern gleichfalls die Pflicht, es zu erziehen und reif zu machen für die weitere Selbsterziehung als Individuum wie als Mitglied der grossen israelitischen Gemeinschaft.
Die Gewalt der Eltern über die Kinder ist aber nach der mosaischen Lehre auch sonst eine viel beschränktere, als sie bei- spielsweise bei den Römern war. Der römische Vater war nach dem bis in die Kaiserzeit geltenden Rechte der absolute Herr seiner Kinder, ihr oberster Richter, der auch den Tod über sie verhängen konnte. Eine solche patria potestas gab es bei den alten Juden nicht ¹²). Kein Israelit, auch nicht ein Kind, konnte in der Gewalt eines anderen, auch nicht des Vaters, seine Men- schenrechte verlieren und auf die Stufe einer Sache herabgedrückt werden. So konnte ein Israelit nicht zum Sklaven ¹³) gemacht werden, ja, er konnte sich nicht einmal freiwillig in die dauernde Sklaverei eines anderen begeben. Er hatte nicht das unbe- schränkte Verfügungsrecht über seine ihm von Gott verliehene Menschenwürdeu*),„denn meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Agypten herausgeführt, sie sollen nicht dem Verkaufe von Knechten gemäss verkauft werden.“ Dasselbe gilt von den Kindern, über die der Vater überhaupt keine Jurisdiktion im Sinne des römischen Rechtes hatte, die vielmehr selbst die künf- tigen Knechte Gottes und ein den Eltern nur anvertrautes„Erbe Gottes“ sind
Nicht stichhaltig wäre der Einwand, dass der Pentateuch
ja ausdrücklich dem Vater den Verkauf seiner Tochter gestattet
habe ¹⁵). Denn zunächst konnte ein solcher Verkauf nur für eine Reihe von Jahren abgeschlossen werden, d. h. es konnte sich nur
12) Heinrich Weyl, Die jüdischen Strafgesetze bei Flavius Josephus in ihrem Verhältnis zu Schrift und Halacha. S. 46, Anmerkung 17.
13) Pentateuch IIl Cap. 25...........
14) Ib. C. 25, 42.
15) Pentateuch II C. 21, 7— 11; Hamburger, Realencyklopädie für Bibel und Talmud I, Artikel: Eltern und Kinder.
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