Aufsatz 
Festschrift zur Jubiläums-Feier des 50jährigen Bestehens der Unterrichtsanstalten der Israelitischen Religionsgesellschaft zu Frankfurt a.M. 1903
Entstehung
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die Leistungen ablegen, sie sollten dem Publikum aber auch Ge- legenheit geben, einen Einblick in das innere Getriebe eines Schulwesens zu gewinnen. Diese Prüfungen sollten das Band sein, das Schule und Haus verbindet. Darum mussten alle Klassen und alle Lehrgegenstände jeder Klasse vorgeführt werden, und man darf sagen, ohne dass damit diegute alte Zeit gelobt werden soll, dass die Prüfungswoche eine Festzeit der Schule war. Unsere Schule bot aber noch etwas mehr. In einem nach dem Prüfungs- saale zu geöffneten Zimmer waren am Prüfungs-Montag, nach- mittags, die Knaben und Mädchen der obersten Klasse versammelt, um einen Aufsatz über ein Thema auszuarbeiten, das einem aus dem Publikum zu stellen freistand. Diese Aufsätze waren also in grösster Offentlichkeit unter den Augen des Publikums ausgear- beitet, an eine Mit- und Nachhilfe Erwachsener war nicht zu denken, der Verdacht unerlaubter Mittel konnte nicht aufkommen, hier lag eine nicht zu bekrittelnde Leistung vor, wie sie die öffentliche mündliche Prüfung dem Publikum bisweilen wohl scheinen mochte. Abends um 6 Uhr wurden die Aufsätze verlesen und vieles Treffliche, das man hörte, sagte einem, dass Lehrer und Schüler das Jahr über nicht umsonst gearbeitet hatten. Nach und nach wurden die Prüfungen immer mehr eingeschränkt und hörten zuletzt ganz auf. Im Jahre 1893 wurde an den höheren Schulen unserer Stadt die letzte öffentliche Prüfung gehalten.

Wir wollen hier gleich noch einer Einrichtung unserer Schule erwähnen, welche sich anfangs recht gut bewährt hat und die unter Umständen recht nutzbringend sein kann.

Etwas, wie eine staatliche Revision kannten wir damals nicht, von Zeit zu Zeit besuchte einer der HerrenSchulräte, wie die Mitglieder unseres Curatoriums noch heute genannt werden, den Unterricht; das war aber keine Fachaufsicht. Nun bedarf der gewissenhafte Lehrer der Aufsicht nicht, ist aber eine Auf- sicht für den minder eifrigen Lehrer nötig, oder gilt es auf vor- kommende Fehler aufmerksam zu machen, so muss die ÜUber- wachung des Unterrichts durch den Direktor genügen. Diesem aber wird das nicht immer angenehme Amt des Überwachens und des bisweilen notwendigen Eingreifens in die Tätigkeit des Lehrers leichter, wenn er mit dem gesamten Kollegium, in dessen Mitte er ja steht, unter der Aufsicht einer höheren Instanz sich

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