Aufsatz 
Die eschatologischen Anschauungen der Griechen und die sepulcralen Inschriften des Corpus inscriptionum graecarum : ein Versuch / von Anselm Braun
Entstehung
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Zustand nach dem Tode vertreten.) Wie dem aber auch sein mag, Pindar hat ein lebendiges Bewusstsein von der Unsterblichkeit des besseren Theiles am Men=chen und ahnt in tiefer Frömmigkeit, dass im jenseitigen Leben die göttliche Gerechtigkeit walte. Wie weit seine Gedichte auf die Vorstellungen des Volkes, das sie ohne Zeifel, be- sonders die Siegeslieder, kennen musste, eingewirkt haben, lässt sich mit Genauigkeit nicht verfolgen.

C. I. Nro. 1656, von Theben. Die irdische Hülle ist im empfindungslosen, gefühl- losen Grabe beigesetzt worden, die Seele aber e 10 diααααον εςμν. Zosimus glaubt an ein gerechtes Walten der Gottheit im Jenseits. Die Idee eines Gerichtes in der Unter- welt ist alt.*) Das stärkste Zeichen für die Macht des Glaubens an jenseitige Strafen ist, dass die Erinyen im Hades hausen.**) Nach Nägelsbach H. Th. 347 richtet Minos nicht über das, was die Menschen im Leben gethan und unterlassen haben, er richtet nicht über die Todten sondern unter den Todten, er setzt in der Unterwelt nur seine Thätigkeit als richtender König fort.) Ein Gericht über die Todten ist erwähnt:

C. I. Nro. 2322 bz3, von Rhenea. Wenn ein Todtengericht ist, wie man sagt, 80 wirst du in das Land der Frommen kommen.

C. I. Nro. 3902 r, von Eumenia. Bei ισν ⁴μέςισ ist nicht an das christliche jüngste Gericht zu denken. G

C. I. Nro, 6283, von Rom. Der Todte hat die 0ισιι ευνφιιιιμνοσς bestanden.

Wich Pindar im Wesentlichen von den Anschauungen Homer's ab, so halten die beiden Tragiker Aeschylus und Sophocles an ihm fester. Nach Homer wurden nur die Meineidigen im Tode gestraft, bei Aeschylus aber, in dessen Zeit sich der Begriff der göttlichen Gerechtigkeit strenger ausgebildet hatte, ist, wenn auch nur an wenigen Stellen, auf eine allen Frevlern gemeinsame Vergeltung hingewiesen. Eumen. 175, 273, 395; Suppl. 415.) Neben der ganzen Spontaneität des frevelnden Menschen spricht er zu- erst die Wohlthätigkeit des Leidens aus. Die Quelle der menschlichen Leiden ist die eigene Schuld, die Weltordnung ist eine sittliche, die Strafe ganzer Völker ist eine ge- rechte, indem sie jedesmal eine Schuld rächt. Die Härte dieses beunruhigenden Ge- dankens wird dadurch gemildert, dass im Leiden Lehre wohne, dass es zur Erziehung und sittlichen Bildung beitrage. Das Fatum waltet nicht blind und ungerecht, der selbst im Uebermass getroffene soll zur Erkenntniss der Gerechtigkeit gebracht werden. Aeschy- lus ist in doppelter Beziehung über Homer hinausgegangen: die fürstlichen Todten werden in der Unterwelt mächtige Heroen, welche auf die Oberwelt wirken, ja in die- selbe heraufbeschworen werden können und die schon auf Erden von den Erinyen ver- folgten Frevler werden dort unten gestraft.*) Dagegen spricht er an keiner Stelle von einem Lohn im besseren Jenseits für entsprechendes Leben im Diesseits, obschon er ohne Zyeifel ein Verehrer der eleusinischen Mysterien var; T.ιςν τυη αα qist seine Ansicht. Eine weitere Abweichung von Homer ist, dass er den Todten insgesammt Bexusstsein gibt. Cfr. die dritte Darstellung Homers oben. Isaeus de Astyph. her. 4, Lucian. dial. mort. J., 1, 2.

C. I. Nro. 1988 b., von Thessalonich. Die Seele, welche durch Dike vom Körper

8) Naegelsbach, Nachhom. Theol., S. 407. Buchholz, die sittliche Weltanschauung des Pindar und Aeschylus, 17, 96, 105.

34) Preller I., 643.

3⁵) Welcker, Götterlehre II., 816.

36) Nitzsch, zur O0d. III., S. 306.

3.) Dronke, Ibb. Supblbd. IV., 31; Stuhr, II., 450; Buchholz, S. 176, 180.

²8) Naegelsbach, N. Theol. 411, welcher jedoch den religiösen Charakter der einzelnen Schrift- steller nicht genug betont.