Aufsatz 
Die eschatologischen Anschauungen der Griechen und die sepulcralen Inschriften des Corpus inscriptionum graecarum : ein Versuch / von Anselm Braun
Entstehung
Einzelbild herunterladen

18

losgelöst worden ist, hört Alles. Die Inschrift ist in entsetzlichen Versen abgefasst und stammt mit ihrem archaistischen Anfang aus später Zeit.

C. I. Nro. 2439, von Melos. Kydila liebt auch im Tode ibren Gemahl noch.

C. I. Nro. 3328, von Smyrna. Weil der Wunsch ausgesprochen wird, dass der Vater wegen des trefflichen Sohnes noch bei den Unterirdischen gepriesen werden möge, so ist hier vom jenseitigen Leben mit persönlichem Bewusstsein die Rede.

C. I. Nro. 5626, von Messana. Es war heilige Pflicht, die Todten zu begraben. So hat Eutyches die durch Schiffbruch umgekommenen Jünglinge beigesetzt, wofür sie ihm noch im Jenseits dankbar zu sein versprechen. Grabmäler von Seefahrern oder Kenotaphien von solchen, die im Meer verunglückt waren, wurden mit Rudern oder anderen Theilen eines Schiffes geschmückt, der Verstorbene wohl auch auf einem Fel- sen am Meer sitzend, abgebildet. Nach Xen. Mem. II., 2, 13, wurde in Athen bei der Dokimasie der Archonten die Frage vorgelegt, ob der zu prüfende die Gräber der Ver- storbenen in Ehren halte. Cfr. Deinarch. in Aristog. 17. Auch die vνιιιμα, dleαeεz, vord 6⁴ενα‧ τͥnvr« hat der Tode gewissermassen einen Rechtsanspruch. Die siegenden Feldherren büssten die unverschuldete Versäumniss der Leichenbestattung mit dem Tode, eine Carricatur des Ieiligsten, die eben dessen allgemeine Geltung beweist.³⁰) Das αανςα ταν αἀμά‿ε̈έαοανοειν ταꝓσνmσνναιαι ist für einen Mann das Schönste. Plato. Hipp, maj. 291. Die Lehre, dass der Schatten eines Verstorbenen von Charon nicht über den acherusischen See gefahren werden könne, so lange derselbe noch nicht beigesetzt sei, und dass man daher mit dem Beerdigen der Todten eine Liebespflicht erfülle, hat neben dem religiösen Charakter auch einen polizeilichen. Aehnlich wie die dem Her- mes errichteten Steinhaufen die Landstrassen von Steinen reinigten, oder die der Hekate auf Dreiwegen, cfr. C. I. Nro. 1003, Luccian dial. mort. I., 1, hingestellten Speisen den hungernden Wanderer erquickten, oder wie man ein ausgedientes Pferd, um es vor Thierquälerei zu schützen, zum Eigenthum der Götter erklären liess und ihnen schlachtete, Xen. Anal. IV., 5, 35, so wurden durch die Befolgung jenes Gebotes die die Luft ver- pestenden Leichname beseitigt. Die humane Sitte verlangte, dem besiegten Feinde Waffenstillstand zur Bestattung, oder wenn rasche Beisetzung dringlich war, zur Ver- brennung der Gefallenen zu bewilligen. Eurip. Suppl. 524. Gleichfalls aus sanitäts- polizeilichen Rücksichten wurden die Leichen der an der Pest 429 in Athen Verstor- benen verbrannt. Wie alles, was mit Gräbercult zusammenhängt, so hat sich auch der Gebrauch, Speisen bei den Gräbern aufzustellen, bis in späte Zeit, in Afrika bis in das fünfte Jahrhundert, erhalten. Als die Mutter des Kirchenvaters Augustinus, Monika, in Mailand jener Sitte nachkam, sei es, um damit auszudrücken, dass sie den Todten noch immer als einen Angehörigen betrachte, im Geiste mit demselben umgehe, mit demselben zu Tische sitze, oder bewogen durch jene Reminiscenz. wurde es ihr als ein heidnischer Gebrauch verwiesen. Aug. Confess. I., 6, 2. Aus Luc. Char. 22, de mer- cede cond. 28, Artemid. Onirocr. IV., 81 und Plut. Solon 21 ergibt sich, dass jener Ge- brauch, den Todten förmliche Mahlzeiten zu geben, wirklich existirt hat. Ofr. Aeschin. in Ctesiph. 225.) Bei der Eröffnung eines Grabes in der Umgegend des Piräus 1861 wurden darin verkohlte Feigen und andere Früchte gefunden. ¹¹)

C. I. ro. 6276, von Rom klingt ganz modern. Noch im Acheron werde ich diech preisen, o Gemahl. Dieser ist αα-ορꝓσνν sενμμσιιαμοs.

Wie Aeschylus so geht auch Sophocles vom Volksglauben aus, der bei ihm auf der höchsten Stufe der Verklärung steht. Ohne die überschwängliche Erhabenheit

3⁰) Urlichs im N. Schw. Museum I., 152.

40) Becker, Charicles III., 115. Ueber Bewusstsein der Todten im Orcus bei den Römern cfr. aus Vergil. Aen. die Stellen im Progranme von Komotau, 1869.

41) Pervanoglu, S. 2.