Aufsatz 
Prolegomena zu Schillers Dramen
Entstehung
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11) Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium überſendet unter dem 3. December ein Reſcript des Herrn Finanzminiſters Excellenz, wonach die Wohnungsgeldzuſchüſſe als Beſtandtheil der Beſoldung gelten und alſo bei Feſtſtellung des 5. Theils des Gehaltes, mit welchem die Civilbeamten ihre Ehefrauen bei der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anſtalt zu verſichern haben, in Anrechnung zu bringen ſind.

12) Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium überſendet unter dem 16. Derember als Geſchenk des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Excellenz für die Bibliothek der Anſtalt ein Exemplar der Abhandlung des Dr. R. G. Stillfriedzum urkundlichen Beweiſe über die Abſtammung des preußiſchen Königshauſes von den Grafen von Hohenzollern.

13) Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium überſendet unter dem 6. Januar 1874 als Geſchenk des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Excellenz für die Bibliothek der Anſtalt zwei Werke des Geheimen Archiv⸗Rathes Prof. Dr. Riedel:

1) Geſchichte des preußiſchen Königshauſes Bd. I. und II.; 2) Zehn Jahre aus der Geſchichte der Ahnherren des preußiſchen Königshauſes in je einem Exemplare.

14) Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium beſtimmt unter dem 20. Januar 1874, daß von jetzt ab bis auf Weiteres außer den 3 Exemplaren an die Regiſtratur dieſer Behörde 364 Exemplare des Programms für den Programmen⸗Austauſch eingeſandt werden ſollen.

15) Unter dem 21. Januar 1874 bringt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium die ſchon aus dem Juni 1854 geltenden Verfügungen über die Benutzung der Schullokale zu anderen als zu Schulzwecken in Erinnerung; will aber ſür folgende Kategorien von Benutzungen-der Schullokale zu anderen als zu Schulzwecken ſeine Genehmigung generaliter unter der Vorausſetzung ertheilen, daß der Direktor keine Störung des Unterrichts und keine Schädigung der Lokale davon befürchtet:

1) für die Benutzung der Aula oder anderer Klaſſenräume zu geordneten Lehrvorträgen oder Muſikaufführungen(nicht aber zu theatraliſchen Darſtellungen), 2) zu offiziellen Wahlacten, ſeien es politiſche, kirchliche oder communale.

16) Nach dem durch das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium unter dem 30. Januar mitgetheilten Reſcript des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Excellenz wird von der Central⸗ kommiſſion für die Wiener Weltausſtellung die Herausgabe eines amtlichen Ausſtellungsberichts beabſichtigt und die Verlagsbuchhandlung von Fr. Vieweg& Sohn will das Werk an die Schulen der Bundesſtaaten zur Hälfte des Preiſes ablaſſen.

17) Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium genehmigt unter dem 5. Februar 1874 den durch den Eintritt des Herrn Auermann in das Lehrer⸗Collegium nothwendig gewordenen neuen Lectionsplan.

2. Die Ausführung des Lections-Plans betr. Prima. Ordinarius der Direktor.

Evangeliſche Religionslehre 2 Stunden wöchentlich. Herr Paſtor Dr. Bärwinkel. Repetition der ganzen Glaubenslehre im Anſchluß an die Confessio Augustana. Speziell wurden durchgenommen die Chriſtologie und die Lehre von den Sakramenten. Repetition der Kirchen⸗ geſchichte. Geleſen und erklärt wurde der Brief an die Römer. Katholiſche Religionslehre 2 Stunden w. Herr Pfarrer Witzel. Allgemeine und beſondere Sittenlehre. Erklärung der Apoſtelgeſchichte. Geſchichte 2 Stunden w. Im Sommer Herr Dr. Neumann, im Winter bis zum 1. Februar Herr Dr. Hoffmann, zuletzt Herr Auermann. Geſchichte der neueren Kulturvölker von der Reformation bis zur nordamerikaniſchen Revolution. Geogras⸗ 2 Stunden w. Herr Profeſſor Hellwig. Geſchichtliche Darſtellung der wichtigſten Theorien über die Bewegung der Himmelskörper; eingehendere Betrachtung über die Keppler'ſchen Geſetze. Repetition der Geographie unter Berückſichtigung der wichtigſten Verkehrswege.