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Bericht
über die Anſtalt im verfloſſenen Schuljahre.
1. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden betr.
Unter dem 18. April 1873 genehmigt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium den eingereichten Lectionsplan zur Ausführung.
Mit Bezug auf des Reſcript des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Excellenz vom 13. Mai, wonach in die Ueberſichten der bei den Realſchulen I. O. geprüften Abiturienten eine neue Colonne„zu Univerſitätsſtudien“ einzufügen iſt, überſendet das Königl. Provinzial⸗Schul⸗ Collegium unter dem 23. Mai ein neues Formular für dieſe Ueberſichten zur Nachachtung.
Unter dem 18. Juni fordert das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium die Directoren aller höheren Unterrichts⸗Anſtalten der Provinz auf, Themata in Vorſchlag zu bringen, welche ſich zur Erörterung in der in der Pfingſtwoche 1874 abzuhaltenden Conferenz der Direktoren eignen.
Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium überſendet unter dem 26. Juni ein Programm für die Ausſtellung des Vereines zur Förderung des Zeichen⸗Unterrichts im Jahre 1874 auf Grund eines Miniſterial⸗Reſcripts vom 12. Juni, worin es als wünſchenswerth bezeichnet iſt, daß ſich die öffentlichen Lehranſtalten an der Förderung des löblichen Zweckes dieſes Vereins betheiligen.
Unter dem 19. Auguſt giebt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium eine nähere Beſtimmung über die Modalitäten der Entfernung eines Schülers und behält ſich vor, die Entſcheidung, ob ein verwieſener Schüler in eine andere höhere Lehranſtalt der Provinz wieder aufgenommen werden darf, auf Grund des eingereichten Conferenz⸗Protokolls ſelbſt zu treffen.
Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium genehmigt unter dem 16. October die eingereichte Lectionen⸗Vertheilung für das begonnene Winter⸗Semeſter.
Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium ſendet unter dem 10. November die Verhandlungen der vor Michaelis Statt gehabten Abiturienten⸗Prüfung zurück.
Unter dem 11. November überſendet das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium ein neues Formular zu den Frequenz⸗Ueberſichten für die Realſchulen I. O.
Das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium ſendet unter dem 26. November ein Exemplar der Ver⸗ handlungen der dritten Schleſiſchen Gymnaſial⸗ und Realſchul⸗Direktoren⸗Conferenz für die Bibliothek der Anſtalt..
10) Unter dem 27. November ſtellt das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium mit Genehmigung des
Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Excellenz folgende Gegenſtände zur Beſprechung in der in der Pfingſtwoche 1874 abzuhaltenden Conferenz der Direktoren der Gymnaſien und Realſchulen I. O. der hieſigen Provinz feſt: 1) über den Lehrgang des deutſchen Unterrichts auf allen Stufen des Gymnaſiums und der Realſchule; 2) über Zweck, Methode und Umfang des naturgeſchichtlichen und phyſikaliſchen Unterrichtes auf den Gymnaſien; 3) über die erziehliche Aufgabe der höheren Schulen abgeſehen vom Unterrichte; und fordert zur Einreichung von Referaten, Correferaten und von Protokollen über die in den Conferenzen gepflogenen Berathungen in Bezug auf dieſe Fragen auf. 2*


