Aufsatz 
Die Lehre und Verfassung der morgenländischen Kirche / von Thomas Bormann
Entstehung
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seit lange die ungläubigen Agarener(Türken) das Grab des hl. Apostels Andreas des erstberufenen(per- woswännago) mit Füssen getreten haben.

Aehnlich wie im grossen Moskowiterreiche ist die heilige Synode des Neu-Hellenischen Staates orga- nisirt. In Folge der Ereignisse des Griechischen Freiheitskampfes wurde das kirchliche Verhältniss zwischen dem Patriarchen von Konstantinopel und den empörten Griechen, die von dem unter dem Einfluss des Sultans gewählten Patriarchen bald zum Gehorsam aufgefordert, bald mit dem Banne bedroht und endlich wirklich damit belegt wurden, allmählich gelösst und die Unterordnung bald factisch aufgehoben. Das organische Gesetz von Epidaurus, welches den 1/13. Januar 1822 von der ersten Nationalversammlung des freien und unabhängigen Griechenlands als provisorische Verfassung kundgegeben wurde, erklärte die morgenländische orthodoxe Kirche für die herrschende Religion und jede andre für geduldet. Die zweite Nationalversammlung zu Astros, welche anfangs Januar 1823 mit Zuziehung der höheren Geistlichkeit gehalten wurde, richtete ihre Aufmerksamkeit besonders auf die geistlichen Angelegenheiten. Der Cultus- minister sollte einen Entwurf zur neuen Einrichtung des Kirchenwesens vorlegen und die Regierung das- selbe ordnen. Allein der mit wechselndem Glücke fortdauernde Kampf mit den Türken, innere Zwiste und Parteiengetriebe nahmen die ganze Aufmerksamkeit und alle Kräfte der Griechen dermassen in Anspruch, dass die Regelung der kirchlichen Verhältnisse auf mehre Jahre verschoben wurde. Der Präsident Kapo- distrias, welcher 1828 an die Spitze der Regierung getreten war, wollte das kaum begonnene Werk voll- enden. Vorläufig behandelte er kirchliche Gegenstände nach eigenem Gutdünken. Versuche des Patriarchen und der Synode von Konstantinopel das alte Verhältniss widerherzustellen lehnte er auf feine diplomatische Weise ab, beabsichtigte aber die kirchlichen Angelegenheiten durch eine Synode der Griechischen Bischöfe definiliv zu ordnen. Doch der Tod ereilte den Präsidenten am 9. October 1831, und die Lösung der Kirchenfrage blieb der Regentschaft vorbehalten, welche mit König Otto 18/30. Januar 1833 im Hafen von Nauplia angelangt war, und die mit der Proklamation vom 25. Januar(6. Februar) übernommene Regierung bis zur Volljährigkeit des Königs 20. Mai(1. Juni) 1835 führte. Schon in den ersten Monaten ihrer Wirk- samkeit setzte sie zur Regelung der Kirchensachen eine grösstentheils aus Geistlichen bestehende Kommis- sion nieder, und nachdem diese ihre Vorschläge vollendet hatte, wurden auch die Bischöfe, Erzbischöfe und Metropoliten, jedoch nur privatim, um ihre Meinung befragt. Hierauf berief die Regentschaft sämmtliche in Griechenland angestellte oder auch nur anwesende Bischöfe auf den 15/27. Juli 1833 nach Nauplia und legte denselben die beantragte Organisation der Neu-Hellenischen Kirche zur endlichen Beratung vor. Die ober- sten Grundsätze des Entwurfes sind in folgenden zwei Artikeln ausgesprochen: 1) die orthodoxe Kirche Griechenlands, welche kein anderes geistliches Oberhaupt anerkennt als den Oberherrn des christlichen Glaubens unsern Herrn Jesus Christus, hängt von keiner andern Auktorität ab, indem sie die dogmatische Einheit, wie sie von jeher von allen orientalischen orthodoxen Kirchen anerkannt worden ist, unberührt lässt; was die Verwaltung der Kirche anbelangt, welche der Krone zusteht und in nichis den hl. Kanonen entgegen ist, so erkennt sie den König von Griechenland als ihr Oberhaupt an. 2) Es wird eine per- manente, blos aus Erzbischöfen und Bischöfen bestehende, vom König constituirte und als oberste Kirchen- auktorität petrachtete Synode nach Art der Russischen Kirche errichtet werden. Beide Artikel wurden von den versammelten 36 Bischöfen nach einer geringfügigen Abänderung einstimmig angenommen; nehm- lich anstatt der Worte: nach Art der Russischen Kirche, fügte man bei: nur sie(die hl. Synode) wird die kirchlichen Angelegenheiten den hl. Kanonen gemäss leiten. Aber die meisten dieser Bischöfe, welche