Aufsatz 
Die Lehre und Verfassung der morgenländischen Kirche / von Thomas Bormann
Entstehung
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kanzler, der die Stelle des ehemaligen Archidiakonus versah und daher eine sehr weitreichende Ver- waltung hatte(die Archidiakonen oder Primicerii der Diakonen waren die Stellvertreter der Bischöfe für die Ausübung der bischöflichen Jurisdiction und Administration; diesen Titel behielten sie, wenn sie auch Priester waren, was sogar gewöhnlich der Fall war); 6..μοu, der dic Aufsicht über die Kirchen der Stadt und die Nonnenklöster führte. Diese fünf Würdenträger hiessen die Exokatakölen; sie hatten, wenn sie auch nur Diakonen waren, allmählich den Rang vor den Bischöfen erhalten; zu ihnen kamen im 12ten Jahrhundert unter dem Patriarchen noch: der r0oοναεένα⁶ιᷣσσ, Vorsteher eines bischöflichen Gerichts, der 12 Beisitzer neben sich hatte. Andere hohe Würden waren: QXÖꝭͥ́CXG‚%rdòιο, der πκσσρνπσσινσαιαοοσ der Aufseher über die heiligen Gewänder, Geεοει⁵σαροο, der zu kirchlichen Gesandtschaften gebraucht wurde, 6 oοεέακε der Siegelbewahrer, ö uτονανυαυηκεο⁴[s der Protokollführer, ö dmοιιμη̈νσ ν, der die Memorialien für das bischöfliche Gericht in Empfang nahm, ò ⁶αναανο der Scholastikus und endlich ö r m%xeLog. Diese letzte Würde besteht noch. Der Name ist nicht aus νυναέαeνενοσςη ͤscil. rod ιααν entstanden, auch nicht aus νσς Siegelbewahrer, sondern aus und 1⁴.ιο cella, weil sie ursprünglich mit ihren Bischöfen in einer und derselben Zelle wohnten. Sie waren die geheimen Räthe und Beichtväter des Bischofs, seine beständigen persönlichen Begleiter und Zeugen seines Privatwandels (in Konstantinopel wurden sie das Auge des Patriarchen genannt); nicht selten wurden sie sogar die Nachfolger ihrer Herren; doch war dies keineswegs die Regel. Wegen ihrer nahen Stellung zum Patriarchen suchten selbst die Kaiser ihrer Gunst sich zu vergewissern, um durch sie auf den Patriarchen einzuwirken oder auch um von ihnen dessen Gesinnung zu erfahren; so geschah es wohl, dass der, welcher der treueste Diener seines Herrn sein sollte, dessen Spion wurde; um den Patriarchen Tarasios allem fremdartigen Einfluss zu entziehen, bestellte ihm der Kaiser selbst die Syncellen, ohne deren Erlaubniss niemand bei den Kirchenfürsten Eingang haben durfto. Wie hoch mit der Zeit das Ansehen der Syncellen stieg, sieht man daraus, dass selbst Söhne und Brüder der Kaiser sich um dieses Amt bewarben. Ursprünglich hatte jeder Bischof blos Einen Syncellen, allmählich aber, da sich viele herzudrängten, wurde dieser Titel mehren zugetheilt, die dann wohl des Bischofs Haus, nicht aber sein Gemach bewohnten; man nannte von nun an den ältesten oder vornehmsten von ihnen Pro- tosyncellus. Den Ursprung der Syncellen glaubt man darin zu finden, dass die aus dem Mönchsstand genommenen Bischöfe einige ihrer früheren Klostergenossen mit sich in ihre bischöfliche Wohnung genom- men hätten, um in Gemeinschaft mit ihnen die Uebungen ihres frühern cönobitischen Lebens fortzusetzen. Binterim(Denkwürdigkeiten I. 2. S. 62 zweite Ausgabe) sucht dagegen ihren Ursprung darin, dass in den ersten Zeiten der Kirche oft verheiratete Männer zu Bischöfen gewählt wurden, die nach ihrer Conse- kration des chelichen Umgangs nicht weiter pflegen durften, ihre Gattinnen aber doch in ihr Haus aufnahmen und darum als Zeugen ihrer Enthaltsamkeit einen tugendhaften Kleriker in ihue nächste Umgebung zogen. Alle diese genannten Beamten wurden in den rechten und linken Chor eingetheilt. Unter der Türken- herrschaft sind alle diese Aemter sehr in Verfall gerathen und nur noch die Titel der meisten übrig. Jetzt besteht die Umgebung des Patriarchen aus acht Bischöfen, an deren Sitzungen auch zwei benachbarte Metropoliten theilnehmen können(υννοσςσ eοννονασσ; für die Verwaltung des Kirchenvermögens ist noch ein besonderer Ausschuss niedergesetzt, wozu vier jener Bischöfe, vier der angeschensten Fürsten und vier Bürger gehören. In Russland hat der Bischof bei seiner Kirche einen Protopopen oder Protoieréi und einen Protodiakonen, welche im ganzen die Geschäfte der alten Archipresbyteri und Archidiakonen versehen(der Archipresbyter war zur Hilfeleistung und Vertretung des Bischofs in den gewöhnlichen