Aufsatz 
Die Lehre und Verfassung der morgenländischen Kirche / von Thomas Bormann
Entstehung
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und Higumenen(Aebten und Prioren) gewählt; diese hohe Geistlichkeit: Bischöfe, Erzbischöfe, Metropo- liten, werden bei den Russen unter den Ausdruck Archiieréi zusammengefasst. Die Klöster folgen sämmt- lich der strengen Regel des hl. Blasius(Wassilii), der sich die Beförderung des Mönchlebens im Morgen- lande sehr angelegen sein liess und von der Griechischen Kirche als einer ihrer vorzüglichsten Schulz- heiligen verehrt wird(sein Fest wird den 1. Januar gefeiert). Die Ordensleute tragen alle schwarze Kleidung, sowohl die Mönche als die Nonnen(daher russisch tschernézz, tscherniza, tschernetschestwo Mönch, Nonne, Mönchsstand, von tschérnüi schwarz). Sie widmen sich nicht ausschliesslich dem beschau- lichen Leben, sondern die Hieromanachi(solche Mönche, welche Priester sind, im Gegensatz zu den Laien- brüdern possluschniki) werden auch zur Aushilfe für Predigt und Beichtstuhl verwendet. Seit den gewalt- samen Eingriffen Peter des Grossen und der Einziehung der meisten Klostergüter ist der Russische Mönchsstand sehr gesunken. Die Klöster(monastüri, obiteli) sind theils vom Staat anerkannte und unter- stützte(sstatnüe), theils nicht anerkannte(sasstatnüe), die von ihrer Arbeit und von Almosen leben. 1835 gab es 360 Mannsklöster, und davon 197 anerkannte und 163 andere. Erstere zerfallen nach der Zahl der Mönche, die sie halten dürfen, in drei Classen. Ausserdem giebt es noch 4 Laurai und 7 Stawropi- gien, denen eine grössere Zahl erlaubt ist und die als exemte Klöster nicht unter den Bischöfen, sondern unmittelbar unter dem heil. Synod stehen. Das erste aller russischen Klöster dem Range nach ist das berühmte Höhlenkloster(peschtschernaja lawra) in Kiew, das grösste aber, gleichsam das Escurial des Moskowter-Zaren, das Dreifaltigkeitskloster(Trôiza lawra) des hl. Sergius, 63 Werst südlich von Moskwa, gestiftet c. 1330 vom heiligen Einsiedler(satwörnik) Sergius aus Rostow unter dem Grossfürsten Dmitrei III Donski; es darf 1100 aufnehmen. Etwa nur ein Fünſtel der Mönche des Klosters sind Hieromonachen. Der Mönchsstand ergänzt sich hauptsächlich aus den Popowitschen(Priestersöhnen). Um in denselben zu treten ist die Entscheidung des hl. Synods erforderlich. Das Mönchthum ist zu einer Staatsanstalt gewor- den, deren man bedarf, um daraus die Landesbischöfe, die Professoren für die theologischen Seminarien und geistlichen Akademien, die Seelsorger auf den Flotten, die Gefängnisswärter für die zur Einsperrung in ein Kloster Verurtheilten zu gewinnen.

Der Bischof ist das Haupt der geistlichen Verwaltung eines Sprengels(Parochie oder Eparchie); von ihm als den Mittelpunkt gehen die übrigen hl. Aemter aus, und er ertheilt die dazu nöthigen vollmachien durch die Weihe. Unter ihm als seine Stellvertreter uud Gehilfen stehen die Popen(Priester);(Priester an Kathedrakirchen(ssobôrü) heissen Protopopen), Diaconen, Hypodiakonen, Lampadarien, Psalten oder Kantoren, Anagnosten oder Lektoren; für die drei letzten findet aber nur eine und dieselbe Weihe (rukodjéistwo, rukopolaschanie) statt, so dass es bis zum Priester aufwärts nur vier Weihen giebt. Neben diesen geweihten Gehilfen giebt es noch Schatzmeister oder Schlüsselbewahrer, custoden, Chorsänger Glöckner und andere Kirchenleute; allein diese werden zu ihren Verrichtungen nicht eingeweiht; wie viele

von allen diesen Personen bei einer Kirche angestellt sein sollen, ist in Russland durch eine Vir htcne

des Synods nach Grösse und Ansehen jeder Kirche genau besuimmt worden. In der Griechischen Rirche hatten die Bischöfe ehemals ein schr zahlreiches und glänzendes Personal um sich. Die ersten Würden an der grossen Patriarchalkirche von Constantinopel waren(6cαοά;οσα, dAονοεαανα, d&i⁴⁵μανσα): 6 usyς oiòνμναο, der die Einkünfte der Kirche verwaltete und dafür Unterbeamte anstellen durfle; 6 usεᷣᷣ dHαννκαέρος, der die Aulsicht über die Mannsklöster hatte; 6 usς ꝗανενοσνναά˙ε, der

mit der Aufsicht über die dahin einschlagenden Sachen betraut war; 6 uεναᷣαρτσοσας der Gross