Aufsatz 
Die Lehre und Verfassung der morgenländischen Kirche / von Thomas Bormann
Entstehung
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folgern fortgesetzt und von diesen durch Auflegung der Hände(x εrοοτονέ⁴α) fortgepflanzt worden ist. Neben dem geistigen Priesterthum, woran alle Rechigläubigen als geheiligte Glieder der Kirche theilnehmen, besteht ein sakramentalisches Priesterthum derjenigen, die eine besondere Verwaltung in der Kirche erhal- ten haben. Hinsichtlich des Verhältnisses der hl. Schrift zur Kirche, der Tradition und des inspirirten Lehramts stimmt das Griechische Dogma völlig mit dem Lateinischen überein; es werden also die dogma- tischen Beschlässe der ökumenischen Synoden als Aussprüche des heiligen Geistes verehrt und geglaubt, der die Kirche immerfort lehrt und unterrichtet; die Griechische Kirche anerkennt aber nur die 7 ersten allgemeinen Concilien(die Kanones derselben stehen auch in dem für das Königreich Griechenland veran- stalteten Xovraeμα τνν εiον να εροννꝙνασνναυνν etc. Athen 1852 Band II); es ist nicht stalthaft in der Erklärung einer Bibelstelle dem eignen subjeetiven Ermessen und Verstande zu folgen, sondern die Bibel muss in Uebereinstimmung mit der kirchlichen Auktorität und im Sinn und Geist der hl. Väter und Concilien erklärt werden; die Auktorität der Kirche ist derjenigen der hl. Schrift vollkommen gleich zu selzen. Zur Ausübung der Kirchengewalt ist das Gebiet der Kirche in kleinere Amissprengel getheilt, deren jedem ein Bischof als Haupt, Mittelpunkt und Quelle aller kirchlichen Verwaltung vorsteht; von ihm gehen alle übrigen Aemter aus in folgender hierarchischer Ordnung: Priester, Diakonen, Subdiakonen, Lampadarien, Cantoren, Lectoren; alle werden vom Bischof geweiht und über ihre Amtspflichten belehrt. Zwischen Bischöfen und gemeinen Priestern wird ein wesentlicher Unterschied angenommen, was Conc. Iierosol. c. 10 daraus beweist, dass der Bischof den Priester consecrire, aber nicht von diesem, sondern von zwei oder drei Bischöfen in Gemässheit der Apostolischen Kanonen consecrirt werde. Ueber den Bischöfen stehen zur genaueren Verbindung der Glieder die Metropoliten und Exarchen, über diesen die patriarchen; unter den letztern wird ein historischer Vorrang dem von Jerusalem, ein politischer dem von Neu-Rom(Constantinopel) zugestanden.Unter den Partikularkirchen, sagt Prokopowitsch, heisst jene die Mutter der übrigen, die zuerst durch die Gegenwart des Herrn verherrlicht wurde; Mutter und Haupt aller Kirehen ist also zweifelsohne die von Jerusalem, weil von hier aus sich das Evangelium über dio ganze Erde verbreitet hat, später haben die Kaiser den ersten Rang dem alten und neuen Rom zuertheilt, weil beide Städte der Sitz der Kaiserlichen Majestät waren. Wegen der bestehenden Spaltung kann dieser politische Vorrang itzt nur vom Patriarchen von Konstantinopel ausgeübt werden, der also gleichsam den sichibaren Mittelpunkt der gesammten Griechischen Kirche bildet, obgleich die Russische und Neu- Hellenische Kirche der unmittelbaren Kirchengewalt desselben in allen äussern Dingen entzogen sind. In der Russischen Kirche giebt es über den Bischöfen noch Erzbischöfe und über diesen noch Metropoliten (das gesammte Europäische und Asiatische Russland zühlt etwa fünſzig bischöfliche Sprengel oder Eparchial- bezirke(prichodi, eparchii); allein dieses sind blose Titel, die nur einen höheren Rang, aber keine hierar- chische Unterordnung bezeichnen; das einzige wahre sichlbare Oberhaupt aller dieser Bischöfe ist der hl. dirigirende Synod, dem sie alle unmittelbar unterworfen sind. Der Unterschied zwischen Hierarchia ordinigs et jurisdictionis wird zwar im Griechischen Kirchenrecht nicht ausdrücklich hervorgehoben, weil es über- haupt weniger systematisch ausgebildet ist; aber in den kirchlichen Einrichtungen selbst ist er wirklich enthalten. Die Verfassung der Griechischen und Russischen Kirche stimmt, mit Ausnahme des Patriarchates, grösstentheils überein, und ist im ganzen, wenigslens den Namen und Formen nach, noch diejenige, die im Orient im neunten Jahrhundert bestand. Der Klerus theilt sich in Weltgeistliche und Mönche; der Regularklerus wird als das höhere geistliche Element betrachtet, wie während des Mittelalters auch in der Lateinischen Kirche; daher werden die Bischöfe blos aus ihm, und zwar gewöhnlich aus den Archimandriten