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stesgymnastik erreicht, wie sie nur irgend ein Lehrobject darbietet. Wie nun in den Ober- Klassen sich der Sprachunterricht mehr dem Gehalte zuwendet, um ihn zur humanistischen Bildung zu verwerthen, die Stylübungen sich freier zur rhetorischen und poetischen Dar- stellung nachbildend und selbstständig producirend entfalten, endlich Rhetorik, Poetik und Literaturgeschichte den Abschluss bilden, so muss auf der höheren Stufe des Musikunter- richts an die Harmonielehre, die bis zum doppelten Kontrapunkt(diesen ausgeschlossen) geführt worden ist, die Analyse von Tonwerken verschiedener Gattung, Kenntniss der mu- sikalischen Stylistik und Betrachtung der historischen Entwickelung, sowie die ästhetische Theorie angefügt werden. Nur wenn, neben den Chorübungen, der theoretische Unterricht bis zu diesem Punkte geführt wird, erfüllt der Musikunterricht seinen Zweck und ent- spricht der Würde und Bestimmung des Gymnasiums als Erziehungsanstalt für die gebil- deten Stände ¹). 22 Ag. b
Aber aucli abgesehen von dem historischen und inneren Zusammenhange der musi- kalischen Disciplin mit dem Gesammtzwecke der Gymnasialbildung, liegen in den natürlich reichen Anlagen der Jugend für die Tonkunst, in dem Zusammenhange derselben mit ande- ren Lehrobjecten, in der äusseren Gestaltung und Verfassung der gelehrten Schulanstalten und in den Culturverhältnissen der Gegenwart Aufforderungen aller Art, diesem Unter- richtsobjecte mehr Rechnung zu tragen, als es seither geschehen ist.
Wenn die Erziehung alle von der Natur in den Menschen gelegte Fähigkeiten zu- entwickeln hat, so darf sie gewiss auch die reichen in ihm ruhenden musikalischen An- lagen nicht vernachlässigen. Es ist eine durch die Erfahrung hinlänglich widerlegte An- sicht, dass die Musikbildung ganz entschiedene, nur bei Einzelnen sich findende Anlagen erfordere; natürlich treten dieselben bei Einzelnen in höherem Grade hervor als bei Ande-
¹) Es dürfte vielleicht scheinen, dass die hier gestellten Forderungen zu hoch gingen, und dass durch eine solche Erweiterung des Unterrichts die für die wissenschaftlichen Studien bestimmte Zeit allzusehr be- schränkt würde. Dem ist jedoch nicht so. Da die Schule ebensowenig Musiker bilden will, als Philologen oder Mathematiker, und daher diesen Unterricht nur als eine nothwendige Ergänzung der allgemeinen hu- manistischen Bildung zu betrachten hat, so kommt es mehr auf eine übersichtliche Kenntniss des Inhaltes und Umfangs der Musikwissenschaft, als auf erschöpfendes Durcharbeiten der einzelnen Zweige oder eine zu erreichende praktische Fertigkeit an. Darum erscheint Eine wöchentliche Stunde für die Theorie im Verlaufe von 6 Jahren hinreichend. Den beiden Unterklassen wird demnach die Elementartheorie, verbun- den mit praktischen Singübungen in zwei wöchentlichen Stunden zuzutheilen sein; in die vier mittleren Klas- sen flele dann die Harmonielehre in je Einer Stunde, auf der oberen Stufe verbunden mit Analyse von Ton- werken; in die beiden obersten Klassen Geschichte und Aesthetik der Tonkunst in je Einer Stunde. Ausser diesem theoretischen Unterrichte werden aber die Uebungen des eigentlichen Sängerchors, der für Sopran, Alt, Tenor und Bass aus den geeigneten Schülern sämmtlicher Klassen zusammengesetzt ist, theils in ge- trennten Stimmen, Sopran, Alt— Tenor, Bass, theils mit allen Stimmen zugleich, in zwei wöchentlichen Stun- den betrieben werden müssen, eine Einrichtung, die an die Zeit der Schüler gewiss keine zu grossen An- sprüche macht, zumal da diese Uebungen keinerlei häusliche Vorbereitung erfordern, und diese Stunden überhaupt mehr als Erholungsstunden zu betrachten sind.—


