Aufsatz 
Hat die lateinische Sprache einen Optativus? / [Friedrich Börsch]
Entstehung
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fend. Hier ist von einer bloſs gedachten, angenommenen Möglichkeit, die in der Wirklichkeit nicht gegründet ist, von einem Können; dort von einer Voraussetzung die Rede, die sich auf einen in der Wirklichkeit beruhenden Grund stützt. Schwieriger ist es, wenn Präsens und Imperfectum in einer Periode vorkommen, wie bei Cicero III. Off. 9. Hunc ipsum annulum si habeat sapiens, nihilo plus sibi li- cere Putet peccare, quam si non haberet. Erfurdt wollte das Imperfectum in habeat verändern; allein Gernhard be- hält die alte ungetrübte Lesart mit Recht bei. Dem Sinne nach kann man die Stelle so übersetzen: Gesetzt nun, ein Weiser besitzt(soll haben) diesen Ring(und nach Cicero's Ansicht ist es auch möglich; der Besitz dieses Kleinods wird angenommen), so darf er doch nicht wähnen, ein Fehltritt sei ihm nun eher erlaubt, als wenn er den Ring nicht hätte (unter der Voraussetzung also, dafs er nicht in dem Besitz des Ringes wäre). Die letzte Bedingung ist hypothetischer Natur: der Weise kann als solcher nicht sündigen, weil er sonst nicht mehr Weiser ist; er sündigte unter der blols in Gedanken angenommenen Bedingung des Nichtbesitzes, die aber nie erfüllt werden kann.

Was hier von den Temporibus Conj. der dauernden Hand- lung gesagt, und bewiesen worden, daſs sie nämlich sowohl der Bedeutung und der Anwendung in abhängigen und un- abhängigen Sätzen nach von einander so verschieden sind, daſs