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utrum imperatori, an exercitui carior esset. Liv. XXI. 4., oder, wenn jemand etwas thun will(also noch nicht ausge- führt hat), das unsern Beifall nicht erhält, und wo wir be- stimmt und fest das Gegentheil thun würden,— Hoc ego non Jacerem, und wenn die Handlung abgeschlossen ist,— Hoc ego non fecissem.
Soviel von den unabhängigen Sätzen. Es ist nun noch nöthig, die aufgestellte Behauptung auch in abhängigen Sä- tzen nachzuweisen. Im Griechischen folgt auf die Conjun- ctionen, welche eine Absicht, Zeit und Bedingung anzeigen, so wie auf die Relativen, bald der Optativus, bald der Con- junctivus, je nachdem das vorhergehende Verbum eine Hand- lung der vergangenen Zeit, oder etwas Gegenwärtiges, oder Zukünftiges ausdrückt; im Lateinischen folgt auf die Präte- rita mit den nämlichen Partikeln das Imperfectum und Plus- dquamperf. Conj., und auf ein Präsens oder Futurum ein Präsens etc. Dieſs ist ganz klar und keinem Widerspruche unterworfen. Aber es folgt auch auf ut, etc., nach vorher- gegangenem Perfectum das Präsens oder Perfectum Conj., 2z. B. Principio generi animantium omni a natura rributum est, ut se uitam corpusque lueatur declinetque ea, quae nocitura uideantur. Cic. I. Off. 4. 11. Da jedoch Cicero in de Fin. II, 14. dieſs auch mit dem Imperfectum ausgedrückt hat, so wähle ich aus demselben Capitel jenes Werks eine andere Stelle: Huic ueri uidendi cupiditati adiuncta est ap·


