Aufsatz 
Über Platons Beweise für die Unsterblichkeit der Seele / von A. Bölke
Entstehung
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Dr. Anton Bölke wurde am 24. Januar 1830 zu Münſter in der Provinz Weſtfalen geboren. Von dem Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt zu Michaelis 1850 mit dem Zeugniſſe der Reife entlaſſen, ſtudirte er an der Königl. Akademie zu Münſter Philoſophie und Theologie und wurde am 25. Juli 1854 zum Prieſter geweiht. Die nächſten 10 Jahre war er meiſtens zu Rheinberg als Kaplan und als Lehrer an einer lateiniſchen Schule thätig, zog dann nach Berlin, wo er, durch das Studium der Philologie an der Univerſität daſelbſt vorgebildet, im December 1867 das examen pro fac. doc. beſtand. Am 17. Februar 1868 erhielt er auf Grund einer philoſophiſchen AbhandlungUeber Platons Beweiſe für die Unſterblichkeit der Seele von der Univerſität Roſtock den Doctorgrad in der Philoſophie. Nachdem er hierauf am Gymnaſium zu Hadamar das vorſchriftsmäßige Probejahr abgehalten, wurde er Oſtern 1869 am Gymnaſium zu Fulda als 5. ordentlicher Lehrer angeſtellt und am 15. April eidlich verpflichtet.

Dr. Philipp Braun, Sohn des Amtsgerichts⸗Sekretars Braun zu Fulda, wurde daſelbſt geboren am 24. Dezember 1844 und erhielt ſeine Gymnaſialbildung auf dem Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt. Er ſtudirte auf den Univerſitäten Göttingen, München und Marburg von Oſtern 1863 bis Herbſt 1867 klaſſiſche Philologie und Geſchichte, beſtand zu Marburg vor der Prüfungscommiſſion für Bewerber um ein ordentliches Lehramt an Gelehrtenſchulen ſein Examen und hielt dann ſein Probejahr am hieſigen Gymnaſium ab. Gleichzeitig wurde er mit der Aushülfe im Unterricht beauftragt. Durch Beſchluß des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums zu Kaſſel vom 8. April 1869 wurde er zum 6. ordentlichen Lehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt, als welcher er am 15. April verpflichtet wurde.

4. Durch Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 23. Juli(S. 1984) wurde genehmigt, daß der Unterzeichnete die von Sr. Excellenz dem Herrn Landesdirektor, Wirkl. Geheimerath von Wintzinge⸗ rode, ihm übertragenen Geſchäfte eines Kurators der hieſigen Landesbibliothek übernehme.

5. Zufolge Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 10. Auguſt 1869(8. 1878) trat an Stelle des Geh. Regierungsraths von Specht der Königl. Landrath Cornelius als Mitglied in die Verwaltungskommiſſion des hieſigen Gymnaſiums ein.

b) Feierlichkeiten und andere Vorgänge.

1. Am 4. April, dem weißen Sonntag, wurden 6 evangel. Schüler, welche durch den Konfirmanden⸗ unterricht des Herrn Inſpektor Rollmann dazu vorbereitet worden waren, feierlich konfirmirt.

2. Am 7. April wurde nach voraufgegangenem Schulgottesdienſte das neue Schuljahr mit gemein⸗ ſchaftlichem Choralgeſang, Gebet und Anſprache des Direktors ꝛc. in der Aula des Gymnaſiums feierlich er⸗ öffnet. Am Tage vorher waren 42 neu angemeldete Schüler geprüft und den verſchiedenen Klaſſen zuge⸗ wieſen worden.

3. Am 11. Mai beehrte der Herr Oberpräſident von Möller unſere Anſtalt mit ſeinem Be⸗ ſuche, beſichtigte die Räumlichkeiten des Gymnaſiums ſowie die Bibliothek und die naturwiſſenſchaftlichen Sammlungen und wohnte darauf in ſämmtlichen Klaſſen kurze Zeit dem Unterrichte bei.

4. Am 27. Mai, dem hl. Frohnleichnamsfeſte, wurden 14 kathol. Schüler, welche von dem Oberl. Religionslehrer Hahn durch beſondern Unterricht dazu vorbereitet und am 14. Mai im Beiſein des Direk⸗ tors und des geiſtl. Gymnaſiallehrers Dr. Bölke geprüft worden waren, feierlich zur erſten hl. Kommunion geführt. Gemeinſchaftlich mit ihnen gingen in herkömmlicher Weiſe auch die katholiſchen Lehrer und ältern Schüler der Anſtalt zum Tiſche des Herrn..

5. Am darauffolgenden Sonntag, den 30. Mai, betheiligten ſich die katholiſchen Lehrer und Schüler in gewohnter Weiſe an der feierlichen Frohnleichnamsprozeſſion.

6. Am 6. Juni, zum Beſchluß der Feſtoktav des hl. Bonifacius, wurde der Schulgottesdienſt mit Predigt in der Bonifaciusgruft gehalten. Lehrer und Schüler der Anſtalt begaben ſich in Prozeſſion dorthin von der Michaelskirche aus, welche von Sr. biſchöflichen Gnaden fuür die Dauer der Reſtaurations⸗ arbeiten in der Nonnenkirche zur Abhaltung des Gymnaſialgottesdienſtes bereitwilligſt zur Verfügung geſtellt worden war.