— 20—
H. Zur Rachricht.
Das neue Schuljahr wird Donnerſtag den 28. April, Vormittags 8 Uhr, in üblicher Weiſe eröffnet werden. Darauf findet die Prüfung der neu Aufzunehmenden ſtatt.
Hinſichtlich der Vorbereitungsklaſſe(ſ. o. S. 12) wird noch Näheres bekannt gemacht. Doch iſt wohl nicht daran zu zweifeln, daß die Einrichtung mit dem Beginne des nächſten Schuljahres in eine definitive verwandelt werde.
Anmeldungen neuer Schüler iſt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden entgegenzunehmen bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis 26. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.
Insbeſondere wird noch auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam gemacht.
1. Zur Aufnahme in die Serta iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr er⸗ forderlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
2. Auswärtige Schüler haben vor ihrem Eintritt dem Direktor ihre Wohnung anzugeben und ſpäter bei jeder etwaigen Veränderung derſelben die Genehmigung ihres Ordinarius vorher einzuholen und dem Direktor Anzeige zu machen. Ein Wohnungswechſel muß unverzüglich vorgenommen werden, wenn es der Direktor oder der Ordinarius für nothwendig erachtet.
3. Das Schulgeld, welches, wie bereits oben S. 12 bemerkt wurde, eine entſprechende Erhöhung erfahren wird, iſt innerhalb eines von dem Direktor jedesmal feſtzuſetzenden Termines an den Rechnungsführer der Gymnaſialkaſſe vierteljährig voraus zu bezahlen.
4. Jeder Schüler, welcher Privatunterricht ertheilt oder ſich ertheilen läßt, hat ſeinem Ordinarius und dem Direktor hiervon Anzeige zu machen.
Fulda, am 5. April 1870. . Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor
Dr. Sduard Goebel.


