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den vorgelegten Pflichten bei der Hand zu haben, an denen sie, vornehmlich durch die Vergleichung ähnlicher Handlungen unter verschiedenen Umständen, die Beurteilung ihrer Zöglinge in Thätigkeit setzten, um den minderen oder grösseren moralischen Gehalt derselben zu bemerken, als worin sie selbst die frühe Jugend, die zu aller Spe-— kulation sonst noch unreif ist, bald sehr scharfsichtig und dabei, weil sie den Fortschritt ihrer Urteilskraft fühlt, nicht wenig interessiert finden werden, was aber das Vornehmste ist, mit Sicherheit hoffen können, dass die öftere Uebung, das Wohlverhalten in seiner ganzen Reinigkeit zu kennen und ihm Beifall zu geben, dagegen selbst die kleinste Abweichung von ihr mit Bedauern oder Verachtung zu bemerken, ob es zwar bis dahin nur als ein Spiel der Urteilskraft, in welchem Kinder miteinander wetteifern können, getrieben wird, dennoch einen dauerhaften Eindruck der Hochschätzung auf der einen und des Abscheues auf der andern Seite zurücklassen werde, welche durch blosse Ge- wohnheit solche Handlungen als beifalls- oder tadelswürdig öfters anzusehen, zur Recht- schaffenheit im künftigen Lebenswandel eine gute Grundlage ausmachen würden.“ Ferner wünscht Kant, die Jugend mit Beispielen sogenannter edler Handlungen zu verschonen und alles zu vermeiden, was leere Wünsche und die Sehnsucht nach unersteiglicher Vollkommenheit erwecken kann, stets aber soll hingewiesen werden auf Pflicht und den Wert, den ein Mensch in seinen eigenen Augen sich durch das Be- wusstsein geben kann, das Pflichtgebot nicht übertreten zu haben. Die Frage aber, was denn die reine Sittlichkeit sei, an der man den moralischen Gehalt jeder Handlung prüfe, kann nach Kant nur den Philosophen angehen. Der Erzieher hat sich an die gemeine Menschenvernunft zu wenden, welche diese Frage, nicht durch abgezogene, allgemeine Formeln, sondern durch den gewöhnlichen Gebrauch, gleichsam als der Unter- schied zwischen der rechten und linken Hand, längst entschieden hat. Die Aufgabe des Erziehers dürfte es sein, diejenigen Persönlichkeiten auszuwählen, aus deren Wirken geschichtlich Gewordenes sich begreifen lässt. Es interessiert weniger, die äusseren Umstände, unter denen die geschichtliche Persönlichkeit gelebt hat, als den Wert kennen zu lernen, den sie in ibhrem Wirken für andere sich selbst gegeben hat. Fern bleibe aber jenes sittliche Richten, welches am Kleinen hängt, zu einer übertriebenen Subtilität, ja zur Heuchelei führen kann. Verwerflich ist auch jene Ansicht, welche durch die Darstellung hervorragender Persönlichkeiten Enthusiasmus für dieselben einflössen will. Nach Kants Meinung irrt sich der Erzieher, wenn er durch eine solche Triebfeder eine moralische Wirkung, die doch eben erzielt werden soll, hervorbringen will. Nach einer so ungewohnten Anstrengung tritt keine Stärkung, sondern Mattigkeit des Herzens ein. Blosse Anwandlungen sind nicht in der Lage Grundsätze zu bilden, die nur auf Begriffen errichtet werden können. Die historischen Betrachtungen sollen aber nicht bei der Einsicht in die Gesetze der Sittlichkeit stehen bleiben, um dieselben zu bewundern und hochzuschätzen, sondern sie sollen die Vorsätze in der Befolgung der eigenen Pflicht stärken. An rechter Stelle und bei echter Weihe soll dem Herzen die Mahnung ertönen„Wir sollen bessere Menschen werden!“ In höherem Grade als Herbart verlangt, würde sich ein Geschichtsunterricht an Persönlichkeiten, welche ein Abbild der verschiedenen Seiten des Menschlichen sind, zu wenden haben. Die Idee der Menschheit soll aus der einzelnen Persönlichkeit entwickelt und in voller Klarheit zur Darstellung gebracht werden. Es handelt sich, im Geiste Kants geredet, nicht um die Bildung von Teilnahme für Menschen, sondern um die Idee der Menschheit, nicht um Empfindungen, sondern um Begriffe und Ideen. Die Erweckung von Teilnahme für Menschen würde bei Kant zu den vorbereitenden Anleitungen gehören. Gleich Herbart
*) Kritik der praktischen Vernunft, Ausg. von Hartenstein, S. 160.


