Aufsatz 
Der principielle Gegensatz in den pädagogischen Anschauungen Kants und Herbarts : Beigabe des ordentlichen Lehrers / Otto Böhmel
Entstehung
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im Geiste Kants gedacht, Pflicht, die Fesseln der Unmündigkeit zu brechen, so ergiebt sich für das einzelne Individuum die Aufgabe sittlicher und theoretischer Selbstbildung. Wer in sittlicher Beziehung frei sein, sittliche Grundsätze durch eigene Kraft erwerben will, muss in der Lage sein, selbständig zu denken, selbständig zu untersuchen. Wer sein eigener Priester sein will, wer nicht verlangt, dass der Seelsorger für ihn Gewisssen hat, muss selbständig prüfen können. Aus diesem Gedanken heraus wird Bildung zur Pflicht, ergiebt sich ein Zusammenhang zwischen Sittlichkeit und Bildung im Geiste Kants. Gleichwie in sittlicher Beziehung. so muss auch in theoretischer Beziehung die Selbstthätigkeit und somit die Selbständigkeit des Individuums betont werden. Der Begriff der Selbstthätigkeit kennzeichnet also den Gegensatz zum traditionellen Ueber- liefern und Einprägen, stellt aber auch die positive Forderung, soweit es die einzelnen Wissenschaften erlauben dieselben selbständig nochmals zu erzeugen. Wir sehen dem- nach, dass im Betriebe der einzelnen Wissenschaften selbst sich ein Moment zeigt, welches die Annahme sittlicher Grundsätze vorbereitet. Hingabe an die Wissenschaft und selbständiges Erwerben der einzelnen Wissenszweige tragen also den Keim für die Entstehung sittlicher Grundsätze in sich. Blosse planmässige Construction des Gedanken- kreises kann im Geiste Kants nicht als Beweggrund des Sittlichen angesehen werden. Abzuweisen ist allerdings auch jene Anschauung, welche zwischen Bildung und Versitt- lichung gar keinen Zusammenhang anerkennen und nur dem Einflusse sittlicher Per- sönlichkeiten sittliche Bildung verdanken will. In der Praxis des Schullebens äussert sich diese abweisende Meinung in den Gedanken, dass Aenderung der Sinnesart und Gesittung nicht von den Gegenständen, sondern einzig und allein von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig sei. Wie weit nach der Meinung Kants ein Einfluss doch statt- finden kann, das sollte in den vorhergehenden Zeilen klargelegt werden. Dass die Beschäftigung mit Wissenschaft und Kunst auch rein äusserlich genommen, für die Annahme sittlicher Grundsätze die Stimmung bereiten kann, das hat auch Kant sehr wohl gefühlt. In der Kritik der Urteilskraft giebt er diesem Gedanken Ausdruck:

Schöne Kunst und Wissenschaft, die durch eine Lust, die sich allgemein mitteilen lässt und durch Geschliffenheit und Verfeinerung für die Gesellschaft, wenn gleich den Menschen nicht sittlich besser, doch gesittet machen, gewinnen der Tyrannei des Sinnen- truges sehr viel ab und bereiten dadurch den Menschen zu einer Herrschaft vor, in der die Vernunft allein Gewalt haben soll, indessen, dass die Uebel, womit teils die Natur, teils die unvertragsame Selbstsucht, der Menschen heimsucht, zugleich Kräfte der Seele aufbieten, steigern und stählen und so eine Tauglichkeit zu höheren Zwecken, die uns verborgen liegt, fühlen lassen.*) Bildung giebt Einsicht in die Verhältnisse der Dinge, aus dieser Einsicht kann sich die Freiheit von Affekten entwickeln, ergiebt sich der Begriff der psychologischen Freiheit, deren Erscheinung Herbart in seinem Begriffe des gleichschwebenden vielseitigen Interesses zusammengefasst hat. Psychologische Freiheit ist aber wohl zu unterscheiden von sittlicher Freiheit; sonst wäre Kants Aeusserung nicht zu verstehen, dass Beschäftigung mit Kunst und Wissenschaft sittlich nicht besser mache. Kant giebt allerdings zu, dass durch diese Beschäftigung der Mensch soweit befördert werden kann, dass moralische Beweggründe an die Seele gebracht werden können. Seinem Geiste würde es aber widersprechen, wenn die einzelnen Wissenschaften nur in der Absicht gelehrt würden, einen bestimmten Gemütszustand als Vorstufe der Tugend zu erzielen. Die klare und reine Behandlung würde getrübt werden, wenn die Einsicht in den Gesetzescharakter der einzelnen Disziplinen der Erzielung eines gleich- schwebenden vielseitigen Interesses nachgestellt würde. Es konnte fast scheinen als ob

*) Kritik der Urteilskr. 447. Ausgabe v. Hartenstein.