Aufsatz 
Lahnstein in den Kriegsereignissen des 18. Jahrhunderts. I
Entstehung
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dass es den Zolladjunkten Ritter im Schlosshof zu Boden riss. Er nahm aber keinen Schaden. In Niederlahnstein stand das Wasser bis in die halbe Kapelle(jetzige Kirche).

Das Trauergeläute, das im Jahre 1740 sechs Wochen lang von dem Ableben Kaiser Karl VI. Kunde gab, läutete für Deutsch- land abermals eine Zeit der Kriegsunruhe ein. Auf die öster- reichische Ländermasse machte neben der Tochter des verstorbenen Kaisers, Maria Theresia, auch der Kurfürst von Bayern, Karl Albert, Anspruch, der besonders von Frankreich unterstützt wurde. Im Verlaufe des sich nun entspinnenden österreichischen Erbfolge- krieges wurde der Kurfürst 1742 als Karl VII. zum Kaiser gewählt. Im folgenden Jahre erschien als Bundesgenosse Maria Theresias König Georg II. von England mit Hannoveranern, Engländern und Osterreichern am Rhein, den er bei Andernach und Neuwied überschritt, um über den Westerwald nach dem Main zu eilen. Unsere Stadt ist von diesem Zuge nicht berührt worden. In diesem wie im folgenden Jahre blieb das französisch-bayrische Heer im Nachteil, bis Friedrich der Grosse, nachdem er ein Bündnis mit Frankreich geschlossen hatte, im August in Böhmen einfiel. Daher musste der grössere Teil des öster- reichischen Heeres unter dem Prinzen Karl von Lothringen dort- hin eilen, und Bayern und Franzosen behielten nun die Oberhand. Kaiser Karl zog in München ein, und das seit dem September belagerte Freiburg wurde im November genommen, Die Franzosen waren Herren des Mittelrheines. Der Marschall Maillebois sollte nun mit 50 000 Mann durch das Gebiet der rheinischen Kurfürsten ziehen und im westfälischen Kreise Quartier nehmen, angeblich, weil dort auch von der Gegenpartei Quartiere bezogen wurden. Die Kurfürsten von Trier und Mainz waren neutral, und der letztere hatte schon in einer an die Amter gesandten gedruckten Verordnung vom 14. August 1741 verlangt, dass die jungen Leute bei Strafe nur in Mainzer Kriegsdienste treten sollten. In einem ebenfalls hier vorliegenden gedruckten Schriftstücke vom 10. Juni 1744 erinnert die kurfürstliche Regierung an eine Verordnung des vorigen Jahres, dass den Deserteuren ohne Unterschied der Parteien nicht Pferd, Gewehr oder Montur abgekauft werden dürfe, weil es verlaute, dass dies trotz des Verbotes doch geschehen sei. Auch erschien hier ein kurmainzischer Wachtmeisterleutnant, der die Namen der Deserteure an den Pflock anschlug. Darum ver-