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die Grafen unterſtützt. Den langwierigſten Streit aber veranlaßte der ſo⸗ nannte Röderzehnte.
An etwa 16—18 Stellen des Lahnſteiner Waldes lagen die Röderhecken, von denen den Bürgern jedes Jahr beſtimmte Strecken zu⸗ gewieſen wurden, um dort ihre Weinbergspfähle zu holen und das übrige Gehölz als Brennmaterial zu gebrauchen. Die umgerodeten Strecken beſäten die Bürger mit Getreide oder auch mit Rübſamen, die ihnen das Küchenfett lieferten. Dann blieb das Gebiet liegen, bis abermals nach 10—15 Jahren junges Gehölz dort herangewachſen war. Von den Früchten er⸗ hielten die Grafen von Naſſau und der hieſige Pfarrer den Zehnten. Nun waren, wie früher erwähnt, infolge der ſtarken Holzungen eine An⸗ zahl Höfe erbaut und dieſen auch ein Teil der Hecken zugewieſen worden, die die Hofleute in Ackerland verwandelten. Die Naſſauer erhoben von den Höfen den Zehnten; als aber der Kammerrat Löhr hier ſein Amt antrat, erklärte er die Höfe für ein Novale, eine Neugründung, von der nach Reichsgeſetz der Zehnte dem Territorialherrn, alſo dem Kurfürſten, gebühre. Dabei betonte er, daß die Höfe auf früherem Waldgebiet er⸗ baut ſeien, von dem nur die Gemeinde die Nutzung gehabt. Die naſſauiſchen Beamten dagegen beriefen ſich auf die Hecken, von denen ihnen immer der Zehnte zugeſtanden habe. Eine große Zahl von Schriftſtücken wurde gewechſelt und von Naſſau aus die Hülfe des Kurfürſten von Trier angerufen, der als Biſchof von Speier Lehnsherr über den Ober⸗ lahnſteiner Zehnten war. Johann Hugo ſchrieb auch mehrfach an Anſelm Franz, aber vergebens. Erſt als Lothar Franz den erzbiſchöflichen Stuhl beſtieg, fanden die Grafen ein geneigteres Ohr. Sie ſandten den ge⸗ heimen Rat Melchior nach Trier, um die Vermittelung des Erzbiſchofs anzurufen und ihm die ganze Sache noch einmal mündlich auseinander⸗ zuſetzen. Im September 95 war Lothar Franz in Ems, und von hier aus ſchrieb er am 13. an Amtmann und Zollſchreiber, daß zwei Tage darauf an Ort und Stelle der Augenſchein eingenommen werden ſolle. Am 22. Dez. wurde der endgültige Vergleich abgeſchloſſen. Naſſau durfte fortan den Zehnten von den Höfen erheben, verzichtete dagegen auf die in den vergangenen Jahren durch den Zollſchreiber eingezogenen Gefälle. ¹)
¹) Irrungen zwiſchen Mainz und Naſſau(W. St.) Menzel, Geſchichte Naſſaus VII, 47. 3


