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hat tief aufgeatmet und froh der Zukunft entgegengeſehen, die ihr nach einem Vierteljahrhundert voller Krieg und Kriegsgeſchrei cenſo lange Zeit ſegensreichen Friedens bringen ſollte.
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Beilage.
Den folgenden ergötzlichen Zank glaubte ich beigeben zu müſſen, weil derſelbe manche intereſſante Nachrichten über das öffentliche Leben damaliger Zeit erwähnt, die aus Mangel an Raum nicht einzeln beſprochen werden konnten.
Den 15. Septembris 43 hat ein ehrſam Gericht beide Bürger⸗ meiſter: Hamann Weyleer und Joſt Heinrich Butzbach folgender Urſachen einen jeden um 4 Reichsthlr. geſtraft.
Erſtlich, weil Hamann Weyler ſeinem Verſprechen, als er Bürger⸗ meiſter iſt worden, ganz zuwider ſich der Gemeind nit viel bekümmert, ſondern allein ſeinen Privatſachen meiſtenteils bishero nachgegangen, als ihm auch wegen des Gerichts oder Gemeind etwas öftermal angeſagt, hat er ſich desſelben ganz entſchlagen, mit dem Einwurf, er hätte nichts damit zu thun.
Item, als ihm die Gebühr, ſo dem Gericht zu Faßnacht und Kirchweihung bei der Metzlerſuppen jährlichs altem Gebrauch nach iſt entrichtet worden, Herr Schultheiß mit dem Gericht den andern Tag abgefordert, hat er mit trutzigen, polterigen Worten die Salzmaße auf dem Schöffentiſch herumgeworfen mit expoſtulieren, wo er's ſollte her⸗ nehmen; er könnte nichts von den Leuten bekommen, das Gericht ſollte ihm Bücher geben, mit welchen er's könnte erheben; als man ihm geantwortet, er und ſein Geſelle hätten Bücher, hat er ſelbige aus dem Schrank auf den Tiſch alldar geworfen und geſagt, die zwei Bücher, nämlich das Türkenſteuer⸗ und Gemeindezinsregiſter wären falſch. Und


