Aufsatz 
Lahnstein im dreißigjährigen Kriege
Entstehung
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ſelbiges hat er auf Abmahnen zum öfteren repetiert und wiederholt mit Trutzen, das Gericht könnte ihn nicht zwingen.

Auch ſo iſt er auf den Kirchweihtag aus der Stadt gangen und hat am zweiten, als er nachmittags wiederkommen, das Gericht bei der Metzlerſuppen nit ſo viel gewürdigt, daß er wär dabei gangen, ſo er doch ſamt ſeinem Geſellen, was neben der Koſt verzehrt worden, alles dasjenige ſamt Tücher etc. ſollte haben beigeſchafft, ſo durch ihr beider Ausbleiben von andern hat müſſen erſtattet werden.

Item ſo haben beide Bürgermeiſter, wie Brauch, keinen Weckſtahl von Coblenz auf den Kirchweihabend laſſen bringen, damit allhieſige darnach angeſetzt worden ſeien, ſondern Hamann hat's nur ſeinen Spott gehabt; als ihm auch vorgehalten worden, daß er und ſein Geſell unſerm gebietenden Herrn Amtmann, als er jüngſt allhie geweſen, nit hätten aufgewart, ſondern aus der Stadt gangen, hat er geantwort, der Amtmann möge 4 oder 5 Tage hier bleiben, und er hätt unterdeſſen kein Brot; er wäre dem Herrn Amtmann nit ſchuldig aufzuwarten; der Herr Amtmann hätt nichts mit ihm zu thun.

Joſt Heinrichen anlangend, ſo iſt derſelbige auf den Kirchweihabend, als man das Brot hat ſollen wägen, die Maße beſchütten und das Gewicht beſehen, nit allein gar nicht aufs Rathaus kommen, ſondern nach Ermahnung trutzig geantwort, es wär ihm nicht geſagt worden.

Item ſo hat er weder Kannen noch ſeinen Wein aufs Haus gebracht, damit ſelbiger verſucht und taxiert wurde, auch die Kan geſtochen, ſondern alles nach Gefallen denſelbigen geben und verzapft.

Item als am Kirchweihmontag das Gericht ihr Gebühr zur Metzelſuppen begehrt, iſt er nach langem Begehren und Warten aufs Haus kommen und mit Trutzen, Poltern, Handſchnellen und Pochen alles verneint und abgeſchlagen mit Vorgeben, er wäre ihnen nichts ſchuldig, er gebe ihnen auch nichts, er wäre nicht ihr, ſondern der Bürger Bürgermeiſter; mit ſolchem Geſchrei, wie er dann auch auf öffentlicher Straßen gethan, daß ſich nit allein das Gericht vor den Einheimiſchen, ſondern auch Fremden hat äußerſt müſſen ſchämen, weilen die Koſt ſchon eine lange Zeit aufm Tiſch geſtanden und durch gemeldetes halsſtarriges Trutzen bekannt worden, daß ſie weder Brot noch Wein darzu hätten und dadurch dem Gericht einen großen Schimpf bewieſen, und als ihm deswegen abends ein Stück Vieh gepfändet worden, hat er ſich mit dergleichen Trutzen und Pochen unter dem Eſſen beim Gericht oben ſo übel verhalten; wie ſie dann beide ſich nit anders mit dem