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mit neuen Eiſenſtäben verſehen für 20 ¼ Gld., außerdem erhielt der Glaſer bei der Lieferung für 1 Gld. Wein.
Im folgenden Jahre wurde ſeit langer Zeit zum erſten Male wieder die Herbſtweide an einen Schäfer um 24 Gulden verdingt; er durfte 350 Stück auftreiben. Im Jahre 1642 ſollte wieder ein Gemeindeſchäfer angenommen werden. Als Lohn wurde ihm geboten 6 Malter Korn, und er durfte in 6 Nächten die Pferg zu ſeinem Nutzen verwenden. Auch war ihm geſtattet, drei Viertel Schafe für ſich zu halten; der Schäfer Reichart kam aber nicht. Deshalb wurde im nächſten Jahre der Lohn auf 8 Malter Korn erhöht, und nun kam der Schäfer. Auch die Schweine und Kühe wurden verdingt, und es erhielt der Schweinehirt von jedem Stück wöchentlich 6 Pfennige, der Kuhhirt von jedem Stück das ganze Jahr hindurch 4 Hausbrot und 4 Alb.— Für den wachſenden Wohlſtand zeugt auch, daß in dieſem Jahre eine Reihe von Poſten in der Bürgermeiſterrechnung ſtändig gemacht werden, die bis dahin nicht als ſolche aufgeführt waren. Fortan empfingen an dem Tage, an dem die Bürgermeiſter⸗, Kirchen⸗ und Hospitalrechnung abgehört wurde, 30 Beamte je 9 Alb., desgleichen am Neujahrstage 27 Beamte je 5 Alb. und ein beſtimmtes Quantum Wein. Auf Faßnacht bekam das Gericht 2 Gld., und die Schöffen, die zu Oſtern und Fronleichnam den„Heiligtumskaſten“ getragen, erhielten jedesmal 3 Gld.
Wenn die Maße auf der Kellerei revidiert wurden, ſollten 15 Gld., wenn die Schützen und Förſter eingeſetzt wurden, 13 Gld. ausgegeben werden. Überhaupt leſen wir von mancherlei kleineren und größeren Nebeneinkünften, die den beſoldeten ſowohl als den unbeſoldeten Beamten zufielen. So erhielten aus den Einnahmen des Hospitals auf St. Jakobi⸗ abend:„Pfarrherr, Hospital⸗ und Schulmeiſter, Chorſänger und Glöckner“ je ein Viertel Wein und für 2 Alb. Brot; desgleichen am St. Jakobitag der Pfarrherr ein halb Viertel Wein und 12 Alb., der Schulmeiſter ein Maß Wein und 6 Alb. Ebenſo finden ſich in zahlreichen kirchlichen Vermächtniſſen: Pfarrherr, Frühmeſſer, Schul⸗ und Kirchenmeiſter bedacht. Schultheiß und Gericht endlich empfingen vom Kurfürſten jährlich ſtatt eines Herbſt⸗ und Ernteeſſens 30 Gld. zu 15 Batzen und„wegen des Weſterburgiſchen Zehnten, ſo kurfürſtliche Gnaden pfandweiſe an ſich gebracht“, 32 Gld. zu 24 Alb., wofür Schultheiß und Gericht„Ihre kurfürſtliche Gnaden, auch dem Herrn Zollſchreiber und Saalkellner, und wem ſonſten Quittierens vonnöten ſein möchte, gänzlich quittieren“.
Am beſten tritt die ſtete Beſſerung in den Lebensverhältniſſen hervor,


