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ſie kannte. Es wird der Landmann darauf hingewieſen,„daß um Johannis die Miſtung beſichtigt wird, darnach ſich ein Jeder zu richten und was ihm bei der vorigen Beſichtigung auferlegt worden, ſolches ins Werk zu ſetzen“. Wer in zwei Jahren ſeinen Weinberg nicht nach Gebühr gegraben, ſoll ſolches bei Verluſt des Weingartens vor Johannis thun. Es hat ſich einer einfallen laſſen, ohne Vorwiſſen des Saalkellners ein Stück Weinberg als Ackerland zu benutzen und zu beſäen. Ihm wird bei Leibesſtrafe geboten, ſolches künftig zu unterlaſſen und den Platz wieder zum Weingarten zu machen. Die der Frrucht ſchädlichen Bäume in den Feldern müſſen weggenommen, die Dornhecken an den Wegen zur beſtimmten Zeit abgehauen werden. Im Jahre 44 wird beſtimmt, daß„jedermann vom Koppelſtein bis zur Liebfrauenkapelle einen Obſtbaum, als Birn- oder Apfelbaum, haben darf, die übrigen ſind abzuſchaffen“. Zur ſelben Zeit wird feſtgeſetzt,„daß hinfüro die ganze Länderei in zwei Fluren geteilt und eine brach liegen ſoll; auf der Übertreter Ländereien aber ſollen die Früchte durchs Vieh abgeätzt werden“. Dem Fuhrmann iſt vorgeſchrieben, was er für eine Fahrt aus den Hecken in die Stadt zu nehmen hat, und der Bäcker muß für eine beſtimmte Summe Geldes eine beſtimmte Menge Brod„ausgebacken“ liefern.
Seit 1638 fand wieder regelmäßig gegen Ende Mai oder im Juni der kurfürſtliche Dingtag auf„dem Saal“ ſtatt. Nachdem Amt⸗ mann, Zollſchreiber, Schultheiß, die 14 Gerichtsſchöffen¹) und die ganze Bürgerſchaft ſich verſammelt hatten, wurden die Namen aller Bürger verleſen, einzelne Übertretungen gerügt und beſonders in feierlicher und ſtets gleicher Weiſe die Rechte des Landesherrn Stadt und Bürgern gegenüber verkündet.
Am 19. Auguſt des genannten Jahres wurde auch wieder der alljährliche öffentliche Grenzumgang gehalten*) durch den Zollſchreiber Kayſer in Begleitung der Bürgermeiſter Peter Bloch und Johannes Hammelmann, einer Anzahl alter und junger Bürger und etlicher Abgeſandten aus den benachbarten Orten als Zeugen. Ein kaiſerlicher
z) Die 14 Gerichtsſchöſſen heißen: Hans Heller, Georg Lohner, Joh. Engel, Friedrich Hambach, Joh Erbe, Joh. Weißbecker, Quirin Fachbach, Hamann Weyler, Joh. Glaſer, Joh. Buch, ‚Peter Bloch, Wendel Eimuth, Quirin Junker, Joh.
von Nievern.. ²) Naſſauiſche Annalen XV, S. 235 und 249. Die Namen der Bürger⸗
meiſter ſind geändert nach den Gerichtsprotokollen.


